Gynäkologen, die im Bereitschaftsdienst oder im Kreißsaal-Rufdienst tätig sind, tragen in dieser Zeit eine besondere Haftungsverantwortung. Die Absicherung sollte sowohl die eigene Person als auch die medizinischen Entscheidungen im Notfall abdecken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bereitschaftsdienst in der Geburtshilfe gehört zu den haftungsintensivsten ärztlichen Tätigkeiten
- Die Berufshaftpflichtversicherung muss Geburtsmedizin ausdrücklich einschließen, da viele Tarife diese separat bewerten
- Niedergelassene Gynäkologen, die im Rahmen des Bereitschaftsdienstes tätig sind, brauchen ggf. eine Erweiterung ihrer Police
Ausführliche Antwort
Gynäkologen im Bereitschaftsdienst sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gedeckt. Dennoch gibt es Situationen, in denen diese Deckung nicht ausreicht oder nicht greift: z.B. wenn ein niedergelassener Gynäkologe im Rahmen einer Honorartätigkeit am Kreißsaal tätig ist.
Geburtshilfliche Notfallsituationen gehören zu den komplexesten Szenarien in der Medizin: Eine Schulterdystokie, eine Plazentalösung oder eine postpartale Hämorrhagie können innerhalb von Minuten lebensbedrohlich werden. Wenn in solchen Situationen ein Fehler gemacht wird, entstehen Schadensersatzforderungen, die in der Geburtshilfe häufig siebenstellige Beträge erreichen, da Neugeborene mit Schäden sehr lange Rentenbezugszeiten haben.
Für niedergelassene Gynäkologen, die auf Honorarbasis im Kreißsaal tätig sind, ist eine eigenständige Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Diese muss die Geburtshilfe explizit einschließen. Die Prämien für eine solche Police sind höher als für nicht-geburtshilfliche Tätigkeiten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Gynäkologen sollten vor Aufnahme jeder Bereitschaftsdienst-Tätigkeit ihren Versicherungsschutz prüfen. Ärzteversichert analysiert für Gynäkologen die korrekte Absicherung für alle Tätigkeitsbereiche.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Arzthaftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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