Orthopäden, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, sind in dieser Zeit besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt, da sie häufig unter Zeitdruck und mit eingeschränkten diagnostischen Mitteln tätig sind. Eine lückenlose Absicherung erfordert die Klärung von Berufshaftpflichtfragen, die Abgrenzung zum Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst und einen ausreichenden Versicherungsschutz für die spezifischen Risiken des Dienstbetriebs.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Im KV-Bereitschaftsdienst ist der Arzt in der Regel über die Berufshaftpflicht der KV abgesichert, eigene Police muss aber für darüber hinausgehende Risiken prüfen
- Beim eigenverantwortlichen Bereitschaftsdienst (z. B. in der eigenen Praxis) muss die Berufshaftpflicht explizit auf Bereitschaftsdiensttätigkeiten ausgedehnt sein
- Unfallschutz für den Weg zum Bereitschaftsdienst und während des Dienstes sollte separat geprüft werden
Ausführliche Antwort
Der organisierte ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Bereitschaftsdienst) deckt Orthopäden im Dienst in der Regel über eine kollektive Haftpflichtversicherung der KV ab. Dennoch empfiehlt sich eine Prüfung, ob diese Deckung auch für spezielle orthopädische Eingriffe im Bereitschaftsdienst gilt, z. B. Repositionen oder Gipsanlagen.
Für niedergelassene Orthopäden, die außerhalb des KV-Systems einen eigenen Bereitschaftsdienst, etwa in einer Sportmedizin-Kooperation oder für einen Sportverein, übernehmen, muss die Berufshaftpflicht explizit auf diese Tätigkeiten ausgeweitet werden. Viele Standardtarife decken nur die reguläre Praxistätigkeit ab. Ergänzend empfiehlt sich eine Dienstunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung, die auch Nacht- und Wochenenddienste berücksichtigt.
Für den Arbeitsweg zum Bereitschaftsdienstort gilt die gesetzliche Unfallversicherung, sofern der Arzt angestellt ist. Selbständige Orthopäden sollten für dieses Wegeunfallrisiko eine eigene Unfallversicherung prüfen.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, die regelmäßig Bereitschaftsdienste übernehmen, ihren Versicherungsschutz explizit auf Bereitschaftsdienstleistungen zu überprüfen und ggf. eine Erweiterungsklausel zu vereinbaren. Transparente Kommunikation mit dem Versicherer über den Umfang der Tätigkeit schützt vor unangenehmen Überraschungen im Schadensfall.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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