Rechtsmediziner sind im Bereitschaftsdienst häufig in einem besonderen Spannungsfeld tätig: Sie führen Leichenschauen, Tatortbesichtigungen und Untersuchungen an lebenden Personen durch, teils unter Zeitdruck und außerhalb regulärer Praxisstrukturen. Die richtige Absicherung ist dabei sowohl berufshaftpflichtrechtlich als auch unfallversicherungsrechtlich relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsmedizinische Leichenschauen und Obduktionen im Bereitschaftsdienst sind durch die institutionelle Haftpflicht des Krankenhauses oder der Behörde gedeckt, sofern der Dienst im Auftrag dieser Einrichtungen erfolgt
  • Nebentätigkeiten als niedergelassener Rechtsmediziner erfordern eine eigene Berufshaftpflicht
  • Das persönliche Unfallrisiko bei Tatortbesichtigungen (nächtliche Einsätze, unsichere Umgebungen) ist über eine private Unfallversicherung abzudecken

Ausführliche Antwort

Rechtsmediziner, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an einem Universitätsklinikum oder einem öffentlichen Institut Bereitschaftsdienst leisten, sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Dienstgebers abgesichert. Problematisch wird es bei Nebentätigkeiten für Staatsanwaltschaften, Versicherungen oder private Auftraggeber, denn diese Einsätze fallen nicht automatisch unter den institutionellen Versicherungsschutz. Hier ist eine eigene Berufshaftpflicht mit rechtsmedizinischem Tätigkeitsspektrum zwingend erforderlich.

Ein häufig übersehener Aspekt ist der Unfallschutz: Rechtsmediziner arbeiten teils in schwierigen Umgebungen (Unfallstellen, beengten Räumen, kontaminierten Bereichen) und sind dabei erhöhten Risiken ausgesetzt. Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft deckt zwar Arbeitsunfälle ab, eine ergänzende private Unfallversicherung mit adäquater Invaliditätsleistung ist jedoch empfehlenswert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten bei jedem neuen Nebentätigkeitsauftrag klären, ob der Auftraggeber Versicherungsschutz bietet oder ob die eigene Police greift. Ärzteversichert hilft dabei, Lücken zwischen institutionellem und privatem Versicherungsschutz zu identifizieren und zu schließen.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →