Urologen, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen, sind durch die Berufshaftpflicht der Kassenärztlichen Vereinigung während dieser Dienste in der Regel abgesichert. Die genaue Deckung sollte dennoch individuell geprüft werden, besonders bei Urologen mit eigenem Haftpflichtvertrag.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kassenärztliche Vereinigungen schließen Kollektivhaftpflichtverträge für den Bereitschaftsdienst ab, die alle teilnehmenden Ärzte abdecken
  • Niedergelassene Urologen mit eigener Praxishaftpflicht sollten prüfen, ob Bereitschaftsdiensttätigkeiten eingeschlossen sind
  • Körperliche Risiken im Bereitschaftsdienst (Nacht, Alleinarbeit, Fahrtunfälle) sollten durch eine Unfallversicherung abgesichert werden

Ausführliche Antwort

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst, der durch die KV organisiert wird, sind die teilnehmenden Ärzte im Rahmen der KV-Kollektivhaftpflicht abgesichert. Diese Kollektivhaftpflicht deckt Behandlungsfehler, die im Bereitschaftsdienst entstehen. Urologen, die ihren eigenen Praxishaftpflichtvertrag haben, sollten explizit prüfen, ob Bereitschaftsdiensttätigkeiten außerhalb der Praxisräume und außerhalb der regulären Öffnungszeiten eingeschlossen sind, oder ob die KV-Kollektivhaftpflicht diese Lücke schließt.

Für den Arbeitsschutz im Bereitschaftsdienst sind Nachtarbeit und Alleinarbeit reguläre Bedingungen. Urologen, die nachts Hausbesuche durchführen, haben ein erhöhtes Unfallrisiko durch Dunkelheit, Müdigkeit und Straßenverhältnisse. Eine private Unfallversicherung mit ausreichender Invaliditätsleistung und einer Regelung für Berufsunfälle bietet sinnvollen Schutz.

Die Vergütung im Bereitschaftsdienst nach EBM umfasst Bereitschaftsdienstpauschalen sowie Zuschläge für Hausbesuche und Nacht- und Wochenendzuschläge. Urologen sollten die Abrechnungsregeln der zuständigen KV kennen, da Fehler bei der Bereitschaftsdienst-Abrechnung zu Rückforderungen führen können.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Urologen in Bereitschaftsdiensten, die ausschließlich durch die KV-Kollektivhaftpflicht abgesichert sind, sollten prüfen, ob die Deckungssumme ausreichend ist. Ärzteversichert empfiehlt, die Haftpflichtdeckung für alle ausgeübten Tätigkeiten explizit zu prüfen und ggf. eine individuelle Ergänzungspolice abzuschließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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