Internisten als Freiberufler sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk und befreit von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Die Versorgungswerksrente bildet die Hauptsäule der Altersvorsorge, reicht aber allein oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflichtbeitrag zum ärztlichen Versorgungswerk entspricht dem aktuellen GRV-Beitragssatz auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- Durchschnittliche Versorgungswerksrente für niedergelassene Internisten liegt bei 3.000 bis 4.500 Euro monatlich
- Zusätzliche private Altersvorsorge über Rürup-Rente (steuerlich absetzbar) oder Kapitalanlage ist empfehlenswert
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Internisten zahlen monatlich Pflichtbeiträge an das zuständige ärztliche Versorgungswerk ihres Bundeslandes. Der Regelbeitrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2026: 7.550 Euro monatlich) und beträgt typischerweise 18 Prozent davon, also rund 1.360 Euro monatlich. Ärzte mit höherem Einkommen können freiwillige Mehrleistungen bis zum Zweifachen oder Dreifachen des Regelbeitrags einzahlen.
Die Versorgungswerksrente reicht für Internisten mit langjährig hohem Einkommen häufig nicht aus, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Wer während der aktiven Zeit 150.000 bis 300.000 Euro jährlich verdient, benötigt im Alter deutlich mehr als die durchschnittliche Versorgungswerksrente. Private Ergänzungsvorsorge über Rürup-Renten (bis zu 27.566 Euro Beitrag jährlich abzugsfähig in 2026), private Rentenversicherungen oder Investmentportfolios ist deshalb sinnvoll.
Internisten in Kliniken unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind GKV- und GRV-pflichtig und bauen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Ein späterer Wechsel in die Niederlassung erfordert die Befreiung von der GRV und den Eintritt in das Versorgungswerk nach § 6 SGB VI.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Internisten mit langjähriger Anstellung und spätem Wechsel in die Niederlassung haben oft eine Versorgungslücke zwischen GRV-Anwartschaft und Versorgungswerksrente. Ärzteversichert analysiert individuelle Rentensituationen und empfiehlt passgenaue private Altersvorsorgelösungen für Internisten in jeder Karrierephase.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke der Ärztekammern
- Bundesministerium für Arbeit – Alterssicherung und Rentenrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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