Zahnärzte haben besondere Rahmenbedingungen für ihre Altersvorsorge: Sie sind Pflichtmitglieder im zahnärztlichen Versorgungswerk, können aber durch private Kapitalanlage und den Praxisverkaufserlös ihre Altersversorgung erheblich aufwerten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das zahnärztliche Versorgungswerk liefert je nach Einzahlungshistorie Renten von 2.000 bis 4.500 Euro monatlich
  • Der Praxisverkauf bei der Niederlassung als Zahnarzt erzielt im Schnitt 250.000 bis 600.000 Euro, je nach Standort und Patientenstamm
  • Private ETF-Sparpläne und Immobilien ergänzen das Versorgungswerk für eine umfassende Altersvorsorge

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Zahnärzte zahlen Pflichtbeiträge in das zahnärztliche Versorgungswerk ihrer jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung ein. Die Beitragshöhe beträgt in der Regel acht bis zwölf Prozent des Einkommens, maximal bis zur jeweiligen Bemessungsgrundlage. Die erwartete Monatsrente hängt von den eingezahlten Beiträgen und dem Eintrittsalter ab.

Zahnärzte als selbständige Praxisinhaber haben den Vorteil, dass der Praxisverkaufserlös als einmalige Altersvorsorge wirkt. Eine gut geführte allgemeinzahnärztliche Praxis mit 300.000 bis 400.000 Euro Jahresumsatz wird beim Verkauf oft mit dem 1,0- bis 1,5-fachen des Jahresumsatzes bewertet. Das ergibt einen Verkaufserlös von 300.000 bis 600.000 Euro, der steuerlich begünstigt nach § 18 EStG behandelt wird.

Worauf Zahnärzte bei der Altersvorsorge besonders achten sollten

Viele Zahnärzte investieren stark in ihre Praxis und vernachlässigen die private Kapitalanlage außerhalb der Praxis. Ärzteversichert empfiehlt, neben dem Versorgungswerk mindestens zehn Prozent des Privatentnahmeniveaus in breit diversifizierte Kapitalanlagen zu investieren, um unabhängig vom Praxiswert abgesichert zu sein.

Quellen und weiterführende Informationen

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