Abschreibungen (AfA) mindern den steuerpflichtigen Gewinn einer Arztpraxis, indem der Wertverlust von Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre verteilt steuerlich erfasst wird. Für medizinische Geräte, Praxiseinrichtung und IT-Ausstattung gelten spezifische Abschreibungszeiträume.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Medizinische Geräte werden in der Regel über 5 bis 10 Jahre abgeschrieben (je nach AfA-Tabelle)
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden
- Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) erlaubt, geplante Investitionen bereits 3 Jahre vorher steuerlich geltend zu machen
Ausführliche Antwort
Die Abschreibung (AfA nach § 7 EStG) verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts auf seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums. Ein Ultraschallgerät im Wert von 30.000 Euro wird typischerweise über 8 bis 10 Jahre abgeschrieben, was jährliche Betriebsausgaben von 3.000 bis 3.750 Euro ergibt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können dagegen sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro kann alternativ ein Sammelposten gebildet werden, der gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die degressive Abschreibung (bis zu 25 % vom Buchwert) war für Anschaffungen bis Ende 2024 wieder möglich und ermöglichte höhere Abzüge in den ersten Jahren. Für aktuelle Investitionen ist zu prüfen, ob diese Option wieder eingeführt wurde.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Niedergelassene Ärzte sollten Investitionsplanung und AfA-Strategie jährlich mit ihrem Steuerberater abstimmen. Ärzteversichert empfiehlt, größere Anschaffungen so zu planen, dass der steuerliche Effekt in Jahren mit besonders hohem Einkommen eintritt.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 7 EStG – AfA – Gesetze im Internet
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag – Gesetze im Internet
- BMF – AfA-Tabellen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →