Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist eines der wirksamsten steuerlichen Instrumente für niedergelassene Ärzte, um Steuerbelastungen zu verschieben und geplante Praxisinvestitionen steuerlich vorwegzunehmen. Ärzte können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines geplanten Wirtschaftsguts außerbilanziell abziehen, noch bevor die Investition getätigt wurde.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • IAB ermöglicht den Vorwegabzug von 50 Prozent der geplanten Investitionskosten vom steuerlichen Gewinn
  • Maximalbetrag: 200.000 Euro je Betrieb (§ 7g Abs. 1 EStG), für mehrere Wirtschaftsgüter zusammen
  • Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzugsjahr tatsächlich getätigt werden

Ausführliche Antwort

Konkret funktioniert der IAB so: Eine Arztpraxis plant die Anschaffung eines neuen Ultraschallgeräts für 80.000 Euro im Folgejahr. Im laufenden Jahr kann der Arzt bereits 40.000 Euro (50 Prozent) vom Gewinn abziehen, ohne dass das Gerät schon angeschafft wurde. Das senkt die Steuerlast im Abzugsjahr erheblich. Nach der tatsächlichen Anschaffung wird die Abschreibungsbasis des Geräts entsprechend gemindert.

Der IAB kann für alle abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens genutzt werden, also für medizinische Geräte, Praxisausstattung, Fahrzeuge oder IT-Equipment. Wichtig: Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des Jahres der Anschaffung und des Folgejahres im Betriebsvermögen verbleiben und zu mehr als 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Wird die Investition nicht wie geplant durchgeführt, muss der IAB rückgängig gemacht werden, was zu Nachversteuerungen und Zinsen führt.

Für Praxen mit höherem Gewinn bietet der IAB in Kombination mit einer beschleunigten Abschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG im Investitionsjahr eine besonders wirkungsvolle Steuerminderung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, den IAB immer in Absprache mit dem Steuerberater zu nutzen, da die Einhaltung der Verwendungsfrist und der betrieblichen Nutzungsquote streng überwacht wird. Fehler können nicht nur zur Rückgängigmachung des IAB führen, sondern auch zu verzinsten Nachzahlungen. Besonders in Jahren mit außerordentlichem Gewinn, z. B. nach einer Praxiserweiterung, ist der IAB ein wertvolles Steuerplanungsinstrument.

Quellen und weiterführende Informationen

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