Niedergelassene Ärzte sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk ihrer Ärzteversorgung und damit bereits grundlegend für das Alter abgesichert. Trotzdem reicht die Ärzteversorgung allein für die meisten Mediziner nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu halten. Ergänzende Altersvorsorge sollte daher unmittelbar nach der Niederlassung aufgebaut werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Ärzteversorgung zahlt Pflichtbeiträge in Abhängigkeit vom ärztlichen Einkommen, meist zwischen 7.000 und 18.000 Euro jährlich
- Rürup-Renten sind für niedergelassene Ärzte besonders steuereffizient, da die Beiträge vollständig als Sonderausgaben absetzbar sind
- Immobilien als Kapitalanlage sind eine bewährte zweite Säule, erfordern aber ausreichend Liquidität
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Ärzte, die ihre Praxis frisch gegründet oder übernommen haben, sollten trotz hoher Anfangsinvestitionen frühzeitig mit dem Aufbau der Altersvorsorge beginnen. Die Ärzteversorgung schreibt Pflichtbeiträge vor, die sich am Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientieren und für Vollzeittätige bei etwa 13.000 bis 18.000 Euro jährlich liegen können. Darüber hinaus ist eine Rürup-Rente als steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt besonders attraktiv: 2026 können bis zu 27.566 Euro (Alleinstehende) als Sonderausgaben geltend gemacht werden, was bei einem Steuersatz von 42 Prozent einer Steuerersparnis von rund 11.000 Euro entspricht.
Als dritte Säule eignen sich ETF-Sparpläne oder Immobilien. Letztere sind für niedergelassene Ärzte mit stabilen Praxiseinkünften und der Möglichkeit, Bankfinanzierungen zu günstigen Konditionen zu erhalten, besonders interessant. Idealerweise deckt die Altersvorsorge mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Niedergelassene Ärzte sollten zu Beginn ihrer Selbstständigkeit eine schriftliche Altersvorsorgestrategie entwickeln. Ärzteversichert koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Honorarberater, der die Rentenplanung unter Berücksichtigung von Ärzteversorgung, Steueroptimierung und Kapitalanlage aufstellt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärzteversorgung
- Bundesfinanzministerium – Altersvorsorgeaufwendungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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