Im Praktischen Jahr (PJ) gelten bezüglich der Krankenversicherung besondere Regelungen. Da PJ-Studierende noch immatrikuliert sind, bleiben sie im studentischen Tarif versichert, müssen aber aufpassen, wenn das Semester endet oder sie ein PJ-Stipendium beziehen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PJ-Studierende zahlen den vergünstigten Studentenbeitrag in der GKV von rund 100 bis 115 Euro monatlich, solange sie immatrikuliert sind
  • Wer im PJ ein monatliches Stipendium oder Aufwandsentschädigung von über 470 Euro erhält, muss prüfen, ob Versicherungspflicht ausgelöst wird
  • PKV-versicherte PJ-Studenten behalten ihren bestehenden Tarif; eine Umstellung ist erst nach dem Examen sinnvoll

Ausführliche Antwort

Solange die Immatrikulation während des gesamten PJ aufrechterhalten wird, bleibt der günstige Studentenbeitrag in der GKV aktiv. Der Beitrag berechnet sich nach dem Mindestbetrag der Beitragsbemessungsgrenze und liegt 2025 bei rund 105 Euro monatlich. Hinzu kommen der Zusatzbeitrag der Kasse und der Pflegeversicherungsbeitrag.

Bezahlt das Krankenhaus eine Aufwandsentschädigung über 520 Euro monatlich (die Geringfügigkeitsgrenze), kann eine versicherungspflichtige Beschäftigung entstehen, die den Studentenbeitrag ersetzt und höhere Beiträge auslöst. Die meisten Universitäten und Lehrpraxen zahlen PJ-Aufwandsentschädigungen bewusst unterhalb dieser Grenze. Ein Wechsel in die PKV im PJ ist fast immer unwirtschaftlich, da ein junger Arzt mit Examen und Einstieg als Assistenzarzt deutlich bessere Konditionen bekommt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Im PJ besteht auch ein erhöhter Haftpflichtbedarf: Patientenbehandlungen unter Aufsicht sind zwar über die Kliniken abgedeckt, aber eigenständige Tätigkeiten außerhalb des PJ-Rahmens können Schutzlücken auslösen. Ärzteversichert berät PJ-Studierende beim Aufbau eines soliden Erstabsicherungspakets noch vor dem Berufseinstieg.

Quellen und weiterführende Informationen

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