Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Urologen eine realistische, aber planungsintensive Aufgabe. Die Urologie bietet im Vergleich zu anderen chirurgischen Fächern gute Voraussetzungen für Teilzeitmodelle und flexible Arbeitszeiten, insbesondere in der niedergelassenen Praxis.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Niedergelassene Urologen können ihre Praxiszeiten eigenständig gestalten und Teilzeitpraxen mit 20 bis 30 Wochenstunden führen, der KV-Sitz bleibt dabei erhalten
  • Im Krankenhaus kann nach § 8 TzBfG eine Teilzeitreduzierung auf 50 bis 75 Prozent beantragt werden, Ruf- und Bereitschaftsdienste müssen dabei proportional angepasst werden
  • Während der Elternzeit können Urologen im Anstellungsverhältnis bis zu 30 Wochenstunden Elternteilzeit nehmen, das BEEG sichert den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber ab

Ausführliche Antwort

Die Urologie hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in Sachen Familienfreundlichkeit gemacht: Viele Kliniken bieten inzwischen Job-Sharing-Modelle für Fachärzte an, bei denen sich zwei Ärzte eine Stelle teilen. Für niedergelassene Urologen ist die Gemeinschaftspraxis ein häufig gewählter Weg, um Dienstzeiten fair aufzuteilen und Elternzeiten zu überbrücken.

Die Elternzeit im ärztlichen Bereich ist rechtlich klar geregelt: Angestellte Ärzte haben nach BEEG Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind, die innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes in Anspruch genommen werden können. Während der Elternzeit ruht die ärztliche Approbation nicht, der Berufsnachweis bleibt vollständig erhalten.

Niedergelassene Urologen, die in Elternzeit gehen wollen, müssen eine Praxisvertretung organisieren. Hierfür kann ein Vertreter mit entsprechender urологischer Qualifikation eingesetzt werden, der über die KV genehmigt wird. Die Kosten der Praxisvertretung sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Elternzeit und Teilzeit verändern Einkommens- und Versicherungssituation gleichzeitig. Ärzteversichert berät Urologen dabei, während der Elternzeit Beitragspausen oder -reduzierungen in BU und PKV optimal zu gestalten, ohne langfristigen Versicherungsschutz zu gefährden.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →