Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für Zahnärzte dank der Flexibilität als Praxisinhaber grundsätzlich gut gestaltbar. Herausforderungen entstehen vor allem durch die wirtschaftliche Abhängigkeit der Praxis vom Praxisinhaber und die Notwendigkeit, Vertretungsregelungen für Ausfallzeiten zu organisieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnärztinnen und Zahnärzte als Praxisinhaber können Öffnungszeiten und Urlaubsplanung flexibel gestalten, was die Familienphasen erleichtert
- Mutterschutz und Elternzeit sind auch für selbstständige Zahnärztinnen gesetzlich geregelt (§§ 3 ff. MuSchG, BEEG), aber ohne Gehaltsfortzahlung bei Selbstständigkeit
- Eine Praxisabsicherungsversicherung und eine Vertretungsregelung sind essenziell, wenn der Praxisinhaber ausfällt
Ausführliche Antwort
Für selbstständige Zahnärztinnen gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur eingeschränkt: Es gibt keine Lohnfortzahlung und keinen Kündigungsschutz wie bei Arbeitnehmerinnen. Das Mutterschaftsgeld wird über die PKV oder GKV bezahlt, wobei GKV-versicherte Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, PKV-Versicherte nicht automatisch. Eine freiwillige Krankengeldversicherung (Krankentagegeld ab Tag 1) ist daher für Zahnärztinnen in der Familienplanung besonders relevant.
Elternzeit für selbstständige Zahnärzte ist formal möglich (nach dem BEEG), jedoch bedeutet eine Praxispause wirtschaftlich erhebliche Einbußen. Viele Zahnärzte wählen stattdessen eine temporäre Reduktion der Behandlungszeiten mit Einstellung einer angestellten Zahnärztin als Vertretung. Für die Vertretungszeit müssen die Praxisnebenkosten (Miete, Personal, Geräteleasingraten) weiter getragen werden, was eine ausreichende Liquiditätsreserve voraussetzt.
Für Zahnärzte als angestellte Assistenten in fremden Praxen gelten die üblichen Arbeitnehmerrechte vollumfänglich: Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und das Rückkehrrecht auf den alten Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Der Elterngeldanspruch beträgt nach dem BEEG 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich für zwölf Monate (plus zwei Partnermonate).
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Familienplanung sollten frühzeitig ihre Absicherungssituation prüfen: Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und eine ausreichende BU-Versicherung sind unverzichtbar, um die Praxis auch während familienbedingter Auszeiten wirtschaftlich zu sichern. Ärzteversichert berät Zahnärzte zu einem maßgeschneiderten Absicherungspaket für alle Lebensphasen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld und BEEG
- Gesetze im Internet – MuSchG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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