Ärzte in Teilzeit müssen besonders sorgfältig verhandeln, da Krankenhäuser und Praxen den Stundensatz bei Teilzeit häufig nicht proportional anpassen. Das Gehalt sollte nicht einfach als anteiliger Vollzeitgehalt betrachtet werden, sondern auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistung und der Marktlage verhandelt werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ärzte in Teilzeit sollten bei Gehaltsverhandlungen den Stundensatz, nicht den Monatslohn als Vergleichsgröße heranziehen
  • Tarifverträge (TV-Ärzte, Marburger Bund) garantieren anteilige Vergütung, bieten aber keinen Spielraum für übertarifliche Zusatzleistungen
  • Flexibilität bei Dienstzeiten und Rufbereitschaft ist ein Verhandlungshebel, den Teilzeitärzte aktiv nutzen können

Ausführliche Antwort

Im Geltungsbereich des TV-Ärzte werden Teilzeittätigkeiten anteilig auf Basis des Vollzeitgehalts vergütet. Ein Facharzt (Stufe 2) mit einer 50-Prozent-Stelle erhält entsprechend 50 Prozent des tariflichen Grundgehalts plus anteilige Zulagen. Übertarifliche Verhandlungen sind möglich, aber nur außerhalb des Tarifgefüges bei direkt vereinbarten Beschäftigungsverhältnissen.

Bei nicht-tarifgebundenen Arbeitgebern, z. B. Praxen oder medizinischen Versorgungszentren, ist der Stundensatz verhandelbar. Ärzte in Teilzeit sollten dabei vergleichen, was Zeitarbeitsfirmen für Ärzte auf Honorarbasis zahlen: Fachärzte erzielen dort häufig 60 bis 90 Euro pro Stunde, was als Referenz für Gehaltsverhandlungen dienen kann. Außerdem sollten Punkte wie Dienstplangestaltung, Rufbereitschaftspflichten und Weiterbildungsansprüche explizit schriftlich vereinbart werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Teilzeit beeinflusst die Rentenhöhe aus dem Versorgungswerk erheblich. Ärzteversichert berechnet auf Wunsch die entstehende Versorgungslücke und empfiehlt geeignete private Ergänzungsoptionen, die auch bei reduziertem Einkommen finanzierbar bleiben.

Quellen und weiterführende Informationen

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