Dermatologen, die eine Chefarztposition anstreben, haben durch das wachsende Marktsegment ästhetische Dermatologie besonders gute Verhandlungspositionen. Der Chefarztvertrag regelt Fixum, Liquidationsrecht und Beteiligungsmodell.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Chefärzte in der Dermatologie erzielen ein Fixum von 120.000 bis 180.000 Euro jährlich, zusätzlich können Liquidationseinnahmen von 50.000 bis 150.000 Euro hinzukommen.
  • Das Liquidationsrecht für Privatpatienten ist der wichtigste finanzielle Verhandlungspunkt: Die Krankenhausbeteiligung beträgt üblicherweise 25 bis 40 Prozent der Liquidationseinnahmen.
  • Ästhetische Leistungen als Sonderprogramm des Krankenhauses können zusätzlich vergütet werden und erhöhen das Gesamteinkommen erheblich.

Ausführliche Antwort

Dermatologie-Chefärzte profitieren von einer hohen Nachfrage sowohl im kassenärztlichen als auch im privatärztlichen Bereich. Hautkrebs-Screening, allergologische Diagnostik und ästhetische Behandlungen machen die Dermatologie zu einer wirtschaftlich attraktiven Abteilung für Krankenhäuser. Diese Stärke sollte in der Verhandlung gezielt eingesetzt werden.

Beim Liquidationsrecht sollte verhandelt werden, ob ästhetische Leistungen (Botox, Laserbehandlungen, Filler) als separates Liquidationsrecht außerhalb der stationären Behandlung ausgewiesen werden können. Einige Häuser bieten Modelle an, bei denen der Chefarzt eine ambulante Privatsprechstunde als 100-Prozent-Liquidation führt. Dieser Punkt kann das Gesamteinkommen um 30.000 bis 80.000 Euro jährlich steigern.

Die Dienstverhinderungsklausel, Vertretungsregelungen und Kündigungsfristen sollten anwaltlich geprüft werden. Üblich ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende. Chefarztverträge in der Dermatologie enthalten oft auch Wettbewerbsverbote für niedergelassene Tätigkeiten im Umkreis von 20 bis 50 Kilometern nach dem Ausscheiden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen bei Chefarztantritt, die bestehende Berufshaftpflicht auf das neue Tätigkeitsprofil anzupassen. Ästhetische Eingriffe erfordern eine gesonderte Deckung, die nicht immer in Standard-Chefarztpolicen enthalten ist. Ein Versicherungscheck vor Antritt schützt vor unerwarteten Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

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