Im PJ (Praktischen Jahr) erhalten Medizinstudenten eine Aufwandsentschädigung, kein reguläres Gehalt. Die Höhe variiert je nach Bundesland und Klinik zwischen 0 und ca. 1.000 Euro pro Monat. Verhandlungsspielraum besteht weniger beim PJ-Gehalt als beim Gehalt des ersten Assistenzarztes nach dem Staatsexamen. Hier lohnt sich eine gezielte Vorbereitung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PJ-Studierende erhalten eine freiwillige Aufwandsentschädigung, die von der PJ-Klinik selbst festgelegt wird und bundesweit uneinheitlich ist
- Das Assistenzarztgehalt nach dem Staatsexamen richtet sich nach TV-Ärzte (Marburger Bund) für Unikliniken oder nach Haustarifverträgen für kommunale und private Kliniken
- Verhandlungsrelevante Punkte beim ersten Arztgehalt sind: Dienstvergütung, Weiterbildungsgarantie, Urlaubsanspruch und Fortbildungsbudget
Ausführliche Antwort
Das Gehalt im PJ ist selten verhandelbar, aber die Wahl der PJ-Klinik ist es. Einige Unikliniken zahlen bis zu 970 Euro monatlich, andere nichts. Informationen zur PJ-Vergütung finden sich auf dem Deutschen Ärzteblatt-Portal und auf studentischen Plattformen wie medi-jobb.de.
Nach dem Staatsexamen bieten tarifgebundene Krankenhäuser klare Gehaltsstrukturen nach TV-Ärzte VKA oder TV-Ärzte/TdL. Im TV-Ärzte VKA startet ein Assistenzarzt 2024 bei ca. 5.800 Euro brutto monatlich in der Stufe E1 und steigt mit Erfahrung auf ca. 6.800 Euro. Dazu kommen Dienstvergütungen, die das Jahresgehalt erheblich erhöhen.
Nicht-tarifgebundene Privatkliniken und MVZ bieten oft freie Verhandlung. Medizinstudenten sollten sich vorab über ortsübliche Gehälter informieren und klare Vorstellungen zu Mindestgehalt, Weiterbildungsqualität und Work-Life-Balance formulieren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Beim Start ins Berufsleben sollten Medizinstudenten neben dem Gehalt auch Versicherungsfragen klären: BU-Versicherung sollte idealerweise bereits im Studium abgeschlossen werden, wenn die Gesundheitsprüfung noch unproblematisch ist. Ärzteversichert bietet jungen Ärzten einen kostenlosen Einstiegscheck für ihre Versicherungssituation an.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – PJ-Regelungen
- BMAS – TV-Ärzte
- Marburger Bund – Tarifverträge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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