Chefarztverträge in der Notfallmedizin unterscheiden sich wesentlich von Verträgen anderer Fachabteilungen: Liquidationsrecht, Rufbereitschaften und die Finanzierung teurer Notfallausrüstung müssen individuell verhandelt werden. Wer gut vorbereitet in die Verhandlung geht, kann Grundgehalt, Boni und Liquidationsrechte erheblich verbessern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Grundgehalt für Chefärzte in der Notfallmedizin: 180.000 bis 280.000 Euro brutto jährlich je nach Klinikgröße
  • Liquidationsrecht für privatärztliche Behandlung ist in der Notaufnahme oft begrenzt, muss aber ausdrücklich vereinbart werden
  • Vertragsauflage zur Rufbereitschaft und Dienstplanung sollte klar definiert sein

Ausführliche Antwort

Notfallmedizinische Chefärzte leiten in der Regel Interdisziplinäre Notaufnahmen (INA) oder Zentralnotaufnahmen an Krankenhäusern der Grund-, Regel- oder Maximalversorgung. Das Grundgehalt orientiert sich an der Betriebsgröße und Trägerschaft: Öffentliche Kliniken zahlen nach TV-Ärzte Entgeltgruppe I mit einer Leitungskomponente, private Träger wie Helios, Rhön oder Asklepios bieten oft leistungsabhängige Vergütungsmodelle.

Das Liquidationsrecht für privatärztliche Wahlleistungen ist in der Notaufnahme ein besonders sensibler Verhandlungspunkt, da viele Notfallpatienten keine Wahlleistungsvereinbarung abschließen können. Chefarztliquidationen sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Notfallmediziner sollten deshalb prüfen, ob ambulante Folgeleistungen oder elektive Sprechstunden am Krankenhaus in die Liquidation eingeschlossen werden können.

Rufbereitschaftsregelungen sollten im Vertrag genau definiert sein: Wie viele Rufbereitschaftswochen pro Jahr sind Pflicht? Wird die Bereitschaft zusätzlich vergütet? Zählen Rufbereitschaftszeiten als Arbeitszeit? In der Notfallmedizin ist eine klare Regelung besonders wichtig, da unerwartete Großschadenslagen die persönliche Anwesenheit des Chefarztes erfordern können. Vertragsanwälte mit Spezialisierung auf Arztrecht können helfen, unfaire Klauseln frühzeitig zu identifizieren.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Notfallmediziner, die einen Chefarztvertrag verhandeln, sollten parallel die Anpassung ihrer Berufshaftpflichtversicherung prüfen, da das Haftungsrisiko als Chefarzt erheblich über dem eines angestellten Facharztes liegt. Ärzteversichert berät bei der Anpassung der Berufshaftpflicht und der Absicherung des erhöhten Einkommens über eine angepasste BU-Rente.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →