PJ-Studenten erhalten kein gesetzlich festgelegtes Gehalt, sondern eine freiwillige Aufwandsentschädigung, die von Klinik zu Klinik stark variiert. Durch gezielte Klinikauswahl und Verhandlung lassen sich deutlich bessere Konditionen erzielen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Aufwandsentschädigung im PJ liegt je nach Klinik zwischen 0 und 1.200 Euro monatlich netto
- Akademische Lehrkrankenhäuser von Universitäten zahlen häufig mehr als kleine kommunale Krankenhäuser
- Verhandlung ist möglich, wenn mehrere Kliniken um PJ-Studenten konkurrieren oder besondere Qualifikationen vorliegen
Ausführliche Antwort
Das Praktische Jahr ist der letzte Abschnitt des Medizinstudiums vor dem Staatsexamen. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Vergütung gibt es nicht. Viele Kliniken zahlen freiwillig eine Aufwandsentschädigung. Nach einer Umfrage des Hartmannbundes lag der Durchschnitt zuletzt bei 450 bis 750 Euro monatlich, gut zahlende Häuser bieten bis zu 1.200 Euro plus Unterkunft.
Wer aktiv verhandeln möchte, sollte zunächst die Konditionen mehrerer Kliniken im Zielgebiet recherchieren. Die PJ-Börsen der Universitäten oder studentische Plattformen listen aktuelle Angebote mit Vergütungsangaben. Kliniken, die bei der Bewerbung bereits einen Assistenzarztsvertrag in Aussicht stellen, haben ein besonderes Interesse an guten PJ-Studenten und sind verhandlungsbereiter. Zusatzleistungen wie Essenszuschuss, kostenloses Mittagessen in der Kantine oder Jobticket haben einen Gegenwert von 50 bis 200 Euro monatlich und sollten in die Gesamtrechnung einbezogen werden.
Worauf PJ-Studenten bei der Klinikauswahl besonders achten sollten
Die Vergütung ist wichtig, aber nicht das einzige Kriterium. Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, bereits in dieser Phase an den Versicherungsschutz zu denken: Eine eigene Berufshaftpflicht kann im PJ sinnvoll sein, falls die Haftung des Klinikträgers in bestimmten Situationen nicht greift, und eine BU-Versicherung zu diesem frühen Zeitpunkt ist besonders günstig abzuschließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praktisches Jahr und Approbation
- KBV – Berufsweg Arzt und Einstieg
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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