Zahnärzte in leitenden Positionen an Universitätskliniken oder großen Krankenhäusern verhandeln ihren Chefarztvertrag ähnlich wie ärztliche Chefärzte. Besonderheiten gibt es beim Privatbehandlungsrecht und bei der Abrechnung nach GOZ. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung sind unverzichtbar, um langfristig gute Konditionen zu sichern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Chefarztverträge für Zahnärzte enthalten Regelungen zu Fixgehalt, Privatliquidation nach GOZ und Altersversorgung
- Privatliquidation kann das Grundgehalt erheblich übersteigen, besonders bei zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen
- Verhandlung sollte durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt begleitet werden
Ausführliche Antwort
Leitende Zahnärzte an Kliniken oder in größeren zahnmedizinischen MVZ verhandeln Individualverträge, die das Grundgehalt, das Recht zur Privatliquidation nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), Regelungen zu Diensten und Rufbereitschaft sowie betriebliche Altersversorgung festlegen. Das Grundgehalt liegt je nach Position und Einrichtung zwischen 100.000 und 250.000 Euro brutto jährlich.
Das Recht zur Privatliquidation ist besonders relevant: Zahnärztliche Chefärzte dürfen auf Privatpatienten und Kassenpatienten mit Wahlleistungsvereinbarung eigene Honorare nach GOZ berechnen. Bei kieferchirurgischen oder implantologischen Schwerpunkten kann dies das Grundgehalt erheblich übersteigen. Der Liquidationsanteil des Krankenhauses (Pool) und die Beteiligung nachgeordneter Ärzte sind dabei vertraglich zu regeln.
Wichtige Verhandlungspunkte sind außerdem: Kündigungsfristen (bei Chefärzten oft 6 bis 12 Monate), Wettbewerbsverbote nach Vertragsende, Weiterbildungsbefugnis für Assistenten, Forschungsmöglichkeiten und Ausstattung der Abteilung. Wer diese Punkte nicht verhandelt, verliert oft bares Geld oder wichtige Karriereoptionen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Unterzeichnung eines Chefarztvertrags sollten Zahnärzte auch die Versicherungsseite klären: Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckung für leitende Tätigkeit, Rechtsschutz und eine auf das neue Einkommensniveau abgestimmte BU-Versicherung. Ärzteversichert berät leitende Zahnärzte zu allen versicherungsrechtlichen Aspekten eines Chefarztvertrags.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundeszahnärztekammer – Berufsrecht und Vergütung
- Bundesärztekammer – Chefarztrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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