Angestellte Assistenzärzte sind über die Berufshaftpflicht ihres Arbeitgebers abgesichert, solange sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit handeln. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist für die meisten Assistenzärzte nicht zwingend erforderlich, jedoch in bestimmten Konstellationen sinnvoll. Die Deckungssumme des Arbeitgebers sollte bekannt sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Angestellte Assistenzärzte sind durch die Betriebshaftpflicht des Krankenhauses abgedeckt
- Eine eigene Police ist nötig bei Nebentätigkeiten, Gutachten und Honorararzteinsätzen
- Mindestdeckungssumme für ärztliche Haftpflicht: 3 Millionen Euro je Schadenfall empfohlen
Ausführliche Antwort
Das Krankenhaus haftet nach § 823 BGB für Behandlungsfehler seiner angestellten Ärzte, sofern diese im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit handeln. Der Assistenzarzt ist durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses mitversichert. Problematisch wird es jedoch, wenn der Assistenzarzt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorwirft bekommt, oder wenn er Tätigkeiten außerhalb des Dienstverhältnisses ausübt.
Für Nebentätigkeiten gilt: Sobald ein Assistenzarzt Honorararzttätigkeiten, Vertretungen, Gutachten oder Notdienste außerhalb des Krankenhauses übernimmt, greift die Krankenhausversicherung nicht mehr. In diesen Fällen braucht der Assistenzarzt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Die Prämien für Assistenzärzte ohne eigene Praxis beginnen bei 150 bis 350 Euro jährlich, je nach Fachrichtung und Tätigkeitsumfang der Nebentätigkeit.
Internregressforderungen, also Fälle, in denen das Krankenhaus den Arzt intern in Regress nimmt, sind in der Praxis selten, aber möglich. Einige Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte bieten auch Schutz gegen solche internen Rückgriffe an. Bei Assistenzärzten in operativen Fächern ist dieses Risiko größer als in nicht-operativen Bereichen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Assistenzärzte, die Nebentätigkeiten aufnehmen oder Gutachten erstellen, sollten vor dem ersten Einsatz eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Ärzteversichert bietet spezialisierte Berufshaftpflichtpolicen für Assistenzärzte mit Nebentätigkeit an, die zu günstigen Prämien den notwendigen Schutz bieten.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- GDV – Ärztliche Haftpflichtversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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