Niedergelassene Ärzte als Selbständige haben ein besonders hohes Risiko bei einer Berufsunfähigkeit, weil nicht nur das eigene Einkommen wegfällt, sondern auch die Praxisbetriebskosten weiterlaufen. Die BU-Rente muss beide Aspekte abdecken.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die BU-Rente eines niedergelassenen Arztes sollte mindestens 60 bis 70 Prozent des Nettoeinkommens abdecken
- Praxiskosten von 10.000 bis 30.000 Euro monatlich laufen auch bei BU des Inhabers weiter, sofern keine Praxisunterbrechungsversicherung vorhanden ist
- Die BU-Rente sollte zwischen 5.000 und 10.000 Euro monatlich betragen, je nach Einkommen und Praxisstruktur
Ausführliche Antwort
Ein niedergelassener Allgemeinmediziner mit einem Jahresumsatz von 350.000 Euro erzielt einen Reingewinn von etwa 130.000 bis 160.000 Euro. Das entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 7.000 bis 8.500 Euro nach Steuern. Eine BU-Rente von 5.000 bis 6.000 Euro deckt damit 60 bis 70 Prozent des Einkommens ab, was als Mindeststandard gilt.
Hinzu kommt die Frage der Praxiskosten: Eine Praxis mit zwei Angestellten und Miete hat laufende Kosten von 8.000 bis 20.000 Euro monatlich. Diese laufen auch bei einer Berufsunfähigkeit des Praxisinhabers weiter. Deshalb benötigt ein niedergelassener Arzt entweder eine sehr hohe BU-Rente oder eine Kombination aus BU und Praxisunterbrechungsversicherung.
Worauf niedergelassene Ärzte bei der BU-Absicherung besonders achten sollten
Viele BU-Versicherungen enthalten eine sogenannte konkrete Verweisung, die es dem Versicherer erlaubt, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Ärzteversichert empfiehlt ausschließlich Verträge ohne abstrakte und wenn möglich ohne konkrete Verweisung abzuschließen, um im Leistungsfall maximale Sicherheit zu haben.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – BU-Versicherung und Leistungsstatistiken
- Bundesärztekammer – Einkommensstatistik niedergelassener Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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