PJ-Studenten im Praktischen Jahr haben noch kein relevantes Einkommen, das abgesichert werden müsste. Dennoch ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Phase besonders günstig, da das Eintrittsalter jung und der Gesundheitszustand in der Regel noch gut ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BU im PJ abschließen: Vorteil durch niedrige Prämien dank jungem Einstiegsalter
- Empfohlene BU-Rente: 1.000 bis 1.500 Euro monatlich als Basisabsicherung, mit Nachversicherungsgarantie
- Nachversicherungsgarantie nutzen, um die Rente später ohne Gesundheitsprüfung aufzustocken
Ausführliche Antwort
Ein PJ-Student, der im Alter von 24 oder 25 Jahren eine BU-Police abschließt, zahlt deutlich niedrigere Prämien als ein Assistenzarzt mit 30 oder ein Facharzt mit 35 Jahren. Bei vergleichbaren Leistungen können die monatlichen Prämien um 30 bis 50 Prozent günstiger sein. Gleichzeitig ist die Gesundheitsprüfung in jungen Jahren meist unproblematischer, da Vorerkrankungen noch seltener sind.
Für PJ-Studenten empfehlen sich BU-Policen mit einer Anfangs-BU-Rente von 1.000 bis 1.500 Euro monatlich und einer vertraglichen Nachversicherungsgarantie. Diese garantiert das Recht, die versicherte BU-Rente bei definierten Ereignissen (Approbation, Facharztprüfung, Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt eines Kindes) ohne erneute Gesundheitsprüfung auf bis zu 3.000 bis 5.000 Euro zu erhöhen.
Wichtig: Die Berufsklausel muss den zukünftigen Arztberuf als versichertes Berufsfeld klar benennen. Ohne klare Definition droht im Leistungsfall eine Verweisung auf andere Tätigkeiten. Die abstrakte Verweisung sollte vertraglich ausgeschlossen sein.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
PJ-Studenten sollten beim Abschluss einer BU-Police darauf achten, dass das Berufsbild "Arzt/Ärztin" klar definiert ist und nicht schon auf Studentenstatus beschränkt bleibt. Ärzteversichert empfiehlt spezialisierte Arzt-BU-Tarife, die den gesamten Karriereweg abbilden.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesärztekammer – Approbation und Berufsstart
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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