Wie viel Rente die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für einen Arzt bringt, hängt von Beitragshöhe, Laufzeit, gewähltem Durchführungsweg und Renditeentwicklung ab. Als Faustregel gilt: Wer 30 Jahre lang monatlich 200 Euro in eine fondsgebundene bAV einzahlt und eine durchschnittliche Rendite von 4 Prozent erzielt, kann damit eine monatliche Zusatzrente von ca. 400 bis 600 Euro im Rentenalter erwarten. Die tatsächlichen Werte variieren stark.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die bAV ergänzt die Versorgungswerk-Rente und ist für Ärzte eine sinnvolle Schicht im Drei-Schichten-Modell der Altersvorsorge
- Bei einer Entgeltumwandlung von 3.624 Euro jährlich über 30 Jahre bei 4 Prozent Rendite entsteht ein Kapital von ca. 180.000 Euro
- Im Rentenalter werden bAV-Leistungen voll als Einkünfte versteuert, was bei der Nettobetrachtung zu berücksichtigen ist
Ausführliche Antwort
Die bAV über Direktversicherung (Entgeltumwandlung) ist für angestellte Ärzte die häufigste Form. Der steuerfreie und sozialabgabenfreie Höchstbetrag beträgt 2024 monatlich 302 Euro (4 % der BBG West). Kommen noch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse hinzu (seit 2022 für Neuverträge Pflicht, mindestens 15 %), erhöht sich das Sparvolumen weiter.
Fondsgebundene Direktversicherungen mit ETF-Anlage bieten langfristig attraktivere Renditechancen als klassische Rentenversicherungen. Bei einem monatlichen Beitrag von 500 Euro über 25 Jahre bei 5 Prozent Rendite entsteht ein Kapital von ca. 290.000 Euro, das verrentet oder als Einmalzahlung ausgezahlt werden kann.
Entscheidend für die tatsächliche Nettorente ist die Steuer- und Sozialabgabenlast im Rentenalter: bAV-Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und für gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich der Verbeitragung in der GKV. PKV-Versicherte sind davon nicht betroffen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten ihre bAV im Kontext der Gesamtaltersvorsorge planen und nicht als alleiniges Mittel betrachten. Ärzteversichert erstellt für Ärzte ein individuelles Altersvorsorgekonzept, das Versorgungswerk, bAV und private Vorsorge optimal koordiniert.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMAS – Betriebliche Altersversorgung
- GDV – bAV Renteninformationen
- Bundesfinanzministerium – Nachgelagerte Besteuerung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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