Fachärzte verfügen über ein deutlich gestiegenes Einkommen gegenüber der Assistenzarztzeit und sollten diese Phase nutzen, um systematisch Vermögen aufzubauen. Eine Sparquote von 15 bis 20 Prozent des Nettoeinkommens gilt als Richtwert für eine solide Altersvorsorge.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fachärzte im Anstellungsverhältnis verdienen brutto typischerweise 80.000 bis 120.000 Euro jährlich
  • Eine Sparquote von 15 Prozent des Nettoeinkommens entspricht bei einem Netto von 5.000 Euro monatlich rund 750 Euro Sparleistung
  • Versorgungswerk-Beiträge zählen zur Sparleistung, aber ergänzende private Vorsorge ist sinnvoll

Ausführliche Antwort

Als Facharzt profitieren Ärzte erstmals von einem stabilen höheren Einkommen. Der Übergang von der Assistenzarztzeit zum Facharztstatus geht oft mit einer Einkommenssteigerung von 20 bis 40 Prozent einher. Diese Phase ist ideal, um fehlende Versicherungen abzuschließen, eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben und ergänzende Altersvorsorge aufzubauen.

Konkrete Sparempfehlungen: Mindestens 10 Prozent des Nettoeinkommens sollten als Altersvorsorge über das Versorgungswerk hinaus angelegt werden. Dazu kommt ein Notfallpuffer von 3 bis 6 Monatsgehältern auf einem leicht zugänglichen Tagesgeldkonto. Für mittel- und langfristige Ziele (z.B. Niederlassung, Immobilienkauf) sollte ein weiterer Anteil regelmäßig angelegt werden.

Ein einfaches System für Fachärzte: Das "Pay yourself first"-Prinzip. Dabei wird die Sparrate direkt nach Gehaltseingang automatisch auf separate Konten überwiesen, bevor die sonstigen Ausgaben getätigt werden. So wird Sparen zur Gewohnheit, unabhängig von der aktuellen Ausgabensituation.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Fachärzte sollten ihre Sparstrategie regelmäßig mit einem unabhängigen Berater überprüfen. Ärzteversichert analysiert gemeinsam mit Medizinern die Gesamtsituation aus Einkommen, Ausgaben, Versicherungen und Altersvorsorge.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →