Palliativmediziner sind häufig in Kooperationsstrukturen tätig: als Teil eines SAPV-Teams (spezialisierte ambulante Palliativversorgung), in Hospizeinrichtungen oder als Belegärzte in Kliniken. Die Rechtsformwahl hängt maßgeblich davon ab, ob eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis betrieben wird und welche Kooperationsform mit anderen Leistungserbringern geplant ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- SAPV-Teams werden als GbR, GmbH oder in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) organisiert
- Palliativmediziner als Zusatzbezeichnungsinhaber können in jeder Fachrichtungs-Praxis tätig sein und benötigen keine eigene Zulassung
- GmbH-Modelle bieten Haftungsbegrenzung, erfordern aber Handelsregistereintrag und Gewinnausschüttungsregeln
Ausführliche Antwort
Die meisten Palliativmediziner erwerben die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin als Ergänzung zu ihrer Facharztzulassung in Innerer Medizin, Allgemeinmedizin oder Anästhesie. In dieser Konstellation ist keine eigene palliativmedizinische Praxiszulassung erforderlich, sondern die Erweiterung der bestehenden Praxis um palliativmedizinische Leistungen.
Für SAPV-Teams schließen Leistungserbringer Verträge mit den Krankenkassen nach § 132d SGB V. Diese Teams sind häufig als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder als Berufsausübungsgemeinschaft organisiert. Die GbR bietet einfache Gründung und flexible Gewinnverteilung, führt aber zur gesamtschuldnerischen Haftung aller Gesellschafter. Die Partnerschaftsgesellschaft (PartGmbB) mit beschränkter Berufshaftung ist eine attraktive Alternative: Sie begrenzt die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, sofern keine persönlichen Pflichtverletzungen vorliegen.
Palliativmediziner in hospiznahen Einrichtungen oder stationären Pflegeheimen können auch als freie Mitarbeiter tätig sein, was flexibel ist, aber zur Scheinselbständigkeitsprüfung nach § 7 SGB IV führen kann. Eine klare vertragliche Regelung der Honorarbasis schützt vor Nachforderungen der Sozialversicherung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die intensiven Patientenbeziehungen in der Palliativmedizin erhöhen das emotionale Belastungsniveau und das Risiko von Burnout-Erkrankungen. Ärzteversichert empfiehlt Palliativmedizinern besonders sorgfältig auf eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten, die psychische Erkrankungen ohne Einschränkungen einschließt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Weiterbildungsordnung Palliativmedizin
- GKV-Spitzenverband – SAPV-Verträge und Versorgungsstrukturen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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