Radiologische Praxen sind investitionsintensiv und arbeiten häufig mit mehreren Ärzten zusammen. Die richtige Rechtsform schützt das Privatvermögen und optimiert die Steuerbelastung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einzelpraxis ist für Radiologen selten sinnvoll: Hohe Geräteinvestitionen und Ausfallrisiken erfordern mehrere Gesellschafter.
- Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) kombiniert persönliche Haftungsbeschränkung mit steuerlicher Transparenz.
- Die Radiologie-GmbH ist interessant für Investorenpartnerschaften oder Konzernstrukturen mit mehreren Standorten.
Ausführliche Antwort
Radiologische Gemeinschaftspraxen mit 3 bis 8 Ärzten wählen in Deutschland überwiegend die Partnerschaftsgesellschaft oder die Gemeinschaftspraxis als GbR. Die PartG mbB bietet den entscheidenden Vorteil, dass Haftungsrisiken aus Behandlungsfehlern auf den behandelnden Partner beschränkt werden, sofern die Berufshaftpflicht entsprechend ausgestaltet ist.
Für Praxen mit Großgeräten (PET-CT, MRT 3 Tesla, Angiografieanlage) kann eine Besitzgesellschaft mbH als Gerätehalter sinnvoll sein, während die Arzt-GbR die ärztlichen Leistungen erbringt. Diese Struktur ermöglicht eine günstigere Geräteabschreibung und schützt das Privatvermögen der Ärzte vor Gerätehaftungsrisiken.
Investorenfinanzierte Radiologieverbünde nutzen häufig die GmbH-Struktur. Seit den Reformen 2023 sind die Anforderungen an investorengeführte MVZ in der Radiologie verschärft worden, was die Gründung neuer rein investorengeführter Radiologiezentren erschwert.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Rechtsformwahl den Versicherungsschutz miteinzubeziehen. Eine GmbH benötigt eine separate D&O-Versicherung für Geschäftsführer, während in der PartG mbB eine erweiterte Berufshaftpflicht ausreicht. Die Deckungssummen für radiologische Berufshaftpflicht sollten mindestens 5 Millionen Euro pro Versicherungsfall betragen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Zulassung Radiologie
- Gesetze im Internet – Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
- Bundesärztekammer – Berufsordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →