Ein Arbeitgeberwechsel als Assistenzarzt ist ein strategisches Instrument zur Karriereentwicklung: Neue Kliniken bieten andere Weiterbildungsinhalte, bessere Rotationsmöglichkeiten und oft höhere Gehälter. Mit der richtigen Vorbereitung läuft der Wechsel reibungslos.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kündigungsfristen im TVöD-K und TV-Ärzte betragen für Assistenzärzte in der Regel sechs Wochen zum Monatsende
  • Weiterbildungszeiten müssen lückenlos dokumentiert und vom abgebenden Arbeitgeber bescheinigt werden
  • Neue KV-Nummer oder Pflichtversicherungszeiten im Versorgungswerk bei Wechsel in andere Bundesländer prüfen

Ausführliche Antwort

Assistenzärzte, die in einem Tarifvertrag beschäftigt sind (TV-Ärzte oder TVöD-K), unterliegen den dort geregelten Kündigungsfristen. In der Probezeit (meist sechs Monate) gilt eine Frist von zwei Wochen, danach in der Regel sechs Wochen zum Monatsschluss. Im laufenden Weiterbildungsabschnitt sollten Assistenzärzte prüfen, ob der Wechsel die Anerkennung bisheriger Weiterbildungszeiten gefährdet. Die neue Weiterbildungsstätte muss bei der Ärztekammer für das angestrebte Fach anerkannt sein.

Wichtig ist auch die Anmeldung beim Versorgungswerk: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland kann das zuständige Versorgungswerk wechseln. Eingezahlte Beiträge werden zwischen Versorgungswerken übertragen (Portabilität), aber Fristen für die Ummeldung sind einzuhalten. Wer zeitlich zwischen zwei Anstellungen eine Lücke hat, sollte die freiwillige Weiterversicherung im Versorgungswerk prüfen.

Gehaltsverhandlungen beim neuen Arbeitgeber: Der TV-Ärzte sieht Einstufungen nach Berufsjahren vor, aber in vielen Häusern gibt es Spielraum für individuelle Zusatzvereinbarungen, besonders für gesuchte Fachärzte oder Ärzte mit besonderen Qualifikationen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Beim Wechsel in ein anderes Bundesland ändert sich oft auch das zuständige Versorgungswerk. Ärzteversichert hilft Assistenzärzten, Versicherungsschutz und Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel nahtlos weiterzuführen und keine Fristen zu versäumen.

Quellen und weiterführende Informationen

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