Medizinstudenten "wechseln den Arbeitgeber" in der Regel beim Wechsel des Krankenhausstandorts für Famulaturen oder beim Wechsel in eine neue Stelle als studentische Hilfskraft. Mit dem richtigen Timing und guten Zeugnissen gelingt dieser Wechsel problemlos.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Studentische Nebentätigkeiten (WHK, SHK, Pflegehilfskraft) können jederzeit gewechselt werden
- Famulaturen sind zeitlich begrenzt und erfordern keine klassische Kündigung
- Zeugnisse von Famulaturen und Arbeitsplätzen früh einholen, da Ansprechpartner wechseln
Ausführliche Antwort
Im Medizinstudium gibt es verschiedene Arbeitgeber-Situationen: Studentische Hilfskraftstellen (SHK oder WHK) an der Uni, Pflegehilfskraftstellen in Krankenhäusern zur Finanzierung des Studiums und Famulaturen im Rahmen der Pflichtfamulaturen.
Bei SHK/WHK-Stellen ist ein Wechsel jederzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist möglich, in der Regel 4 bis 6 Wochen. Da es sich um befristete Stellen handelt, läuft der Vertrag ohnehin nach einem Semester aus. Ein vorzeitiger Wechsel ist unproblematisch, sollte aber freundlich kommuniziert werden, da Netzwerke in der Medizin langfristig wichtig sind.
Für Pflegehilfskraftstellen gilt das Arbeitsrecht: Der Vertrag enthält Kündigungsfristen, die einzuhalten sind. In der Probezeit (meist 6 Monate) reichen 2 Wochen Kündigungsfrist, danach gelten die vertraglich vereinbarten Fristen (typisch 4 bis 6 Wochen).
Beim Wechsel sollte immer ein schriftliches Zwischenzeugnis oder Arbeitszeugnis angefordert werden. Für die spätere Bewerbung als Assistenzarzt sind diese Belege wertvolle Ergänzungen der Bewerbungsmappe.
Worauf Medizinstudenten besonders achten sollten
Beim Wechsel des Arbeitgebers sollte geprüft werden, ob sich Auswirkungen auf Krankenversicherung oder Versicherungsstatus ergeben. Ärzteversichert berät Medizinstudenten zu Versicherungsfragen in allen Phasen des Studiums.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Famulatur und PJ
- BMAS – Studentenarbeitsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →