Datenschutz ist für Chirurgen von besonders hoher Bedeutung, weil in chirurgischen Praxen und Ambulanzen besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden: OP-Berichte, Anästhesieprotokolle, Bildgebungsdaten und Komplikationsdokumentationen gehören zu den schutzwürdigsten Datenkategorien nach Art. 9 DSGVO.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Chirurgen, die als Praxisinhaber oder Belegarzt tätig sind, sind nach DSGVO Verantwortliche und haften persönlich für Datenschutzverstöße, Bußgelder betragen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
  • Digitale OP-Dokumentation und Befundbilder müssen verschlüsselt übertragen und gespeichert werden, der Einsatz cloudbasierter Systeme erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • Für chirurgische Praxen mit mehr als neun Mitarbeitern ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG Pflicht

Ausführliche Antwort

In chirurgischen Einrichtungen entstehen täglich umfangreiche Patientendaten: Anamnesen, Einwilligungsdokumente, Operationsvideos, intraoperative Fotos und Nachsorgedokumentation. All diese Daten sind nach Art. 9 DSGVO als besondere Kategorien personenbezogener Daten eingestuft und unterliegen strengen Verarbeitungsanforderungen.

Besonders relevant für Chirurgen ist die Verarbeitung von Bilddaten: Makroaufnahmen von Operationssitus, Arthroskopie-Videos oder Wundfotos dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten für Lehr- oder Werbezwecke verwendet werden. Die Einwilligung muss dokumentiert und jederzeit widerrufbar sein.

Bei der Nutzung digitaler Praxisverwaltungssysteme (PVS) oder cloudbasierter OP-Dokumentationslösungen muss sichergestellt sein, dass der Anbieter seinen Sitz in einem DSGVO-konformen Land hat oder Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO vereinbart wurden. Datenpannen müssen binnen 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde gemeldet werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Datenschutzverletzungen können neben Bußgeldern auch zu Reputationsschäden und Haftungsansprüchen führen. Ärzteversichert berät chirurgisch tätige Ärzte dazu, ob eine Cyber- und Datenschutzhaftpflichtversicherung das bestehende Haftpflichtportfolio sinnvoll ergänzt.

Quellen und weiterführende Informationen

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