Die neue GOÄ, deren Einführung seit Jahren diskutiert wird, bringt für Chirurgen eine deutliche Aufwertung operativer Leistungen mit sich. Viele chirurgische Eingriffe wurden in der alten GOÄ von 1996 zu niedrig bewertet, da seitdem keine systematische Anpassung erfolgt ist. Mit der neuen GOÄ sollen die Honorare für operative Eingriffe um durchschnittlich 20 bis 30 Prozent steigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue GOÄ hebt operative Leistungen an und passt Bewertungsrelationen an medizinischen Fortschritt an
  • Steigerungsfaktoren werden neu definiert, um Transparenz und Kalkulierbarkeit zu verbessern
  • PKV-Versicherte und Privatpatienten werden durch die neue GOÄ höhere Arztrechnungen erhalten

Ausführliche Antwort

Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband verhandeln seit 2012 an einer grundlegenden Überarbeitung der GOÄ. Der neue Bewertungsmaßstab soll die Leistungen detaillierter beschreiben und die technischen sowie zeitlichen Aufwände von Operationen realitätsnäher abbilden. Chirurgen profitieren davon, dass komplexe Eingriffe wie Endoprothetik, laparoskopische Operationen und rekonstruktive Eingriffe erheblich aufgewertet werden.

Für die Praxiskalkulation bedeutet die GOÄ-Reform, dass Chirurgen ihre Honorarerwartungen und Praxiskosten neu kalkulieren müssen. Gleichzeitig werden neue Leistungen aufgenommen, die bisher nicht oder nur unzureichend bewertet waren, zum Beispiel telediagnostische Leistungen und minimal-invasive Techniken. Die neuen Abrechnungsziffer werden mehr Transparenz für Patienten und PKV-Gesellschaften schaffen.

Chirurgen sollten beachten, dass die neue GOÄ das bisherige Multiplikatorsystem (Steigerungsfaktor 1fach bis 3,5fach) durch ein differenzierteres System ersetzen wird. Die freie Vereinbarung mit Privatpatienten bleibt erhalten, aber die Grundbewertungen werden anders gesetzt. Wer heute Privatliquidation auf Basis alter GOÄ-Ziffern kalkuliert, sollte frühzeitig die Auswirkungen analysieren.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die GOÄ-Reform verändert die Einnahmenstruktur für Chirurgen grundlegend. Ärzteversichert empfiehlt chirurgisch tätigen Ärzten, ihre Praxisfinanzierungs- und Versicherungsplanung frühzeitig auf die neue Honorarstruktur auszurichten und die Berufsrechtsschutzversicherung auf die GOÄ-Abrechnungsstreitigkeiten zu prüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

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