Für niedergelassene Gynäkologen mit einem hohen Anteil an Privatpatientinnen und Selbstzahlerinnen bringt die GOÄ-Reform erhebliche Veränderungen in der Abrechnung: Neue Leistungspositionen für moderne Diagnostik (3D-Sonographie, HPV-Typisierung, Pränataldiagnostik) und bessere Bewertungen für Vorsorgeleistungen sollen die Einnahmesituation verbessern. Gleichzeitig entfällt der komplexe Analogabrechnungsspielraum, der unter der alten GOÄ für viele gynäkologische Leistungen notwendig war.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Moderne Ultraschallleistungen (4D-Sonographie in der Schwangerschaft, Kontrastmittelsonographie) werden erstmals direkt abrechenbar
- IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) wie erweiterte Krebsvorsorge und STI-Screenings werden durch neue Ziffern klarer definiert
- Gynäkologische Operationen im ambulanten Bereich werden aufgewertet, was die Wirtschaftlichkeit ambulanter Eingriffe stärkt
Ausführliche Antwort
Die GOÄ 2.0 schafft für gynäkologische Praxen endlich einen aktuellen Leistungskatalog. Die alte GOÄ von 1996 kannte keine adäquaten Ziffern für 3D/4D-Ultraschall in der Pränataldiagnostik, HPV-Genotypisierung oder minimalinvasive operative Eingriffe wie Endometrium-Ablationsverfahren. Viele Gynäkologen haben diese Leistungen über Jahre per Analogabrechnung (§ 6 Abs. 2 GOÄ) abgerechnet, was immer ein Streitpotenzial mit PKV und Beihilfe beinhaltete.
Mit der neuen GOÄ entfällt die Notwendigkeit zur Analogabrechnung für die meisten modernen gynäkologischen Verfahren. Besonders die Pränatalmedizin profitiert: Ersttrimester-Screening-Untersuchungen, Nackentransparenz-Messung und Zervixlängenmessung zur Frühgeburtsprophylaxe werden als eigenständige Leistungen abgebildet. Für IGeL-Angebote (individuelle Gesundheitsleistungen) wie HPV-Impfung jenseits der Kassenleistungen, STI-Screenings und erweiterte Krebsvorsorge (z. B. Kolposkopie) gibt es transparentere Abrechnungsgrundlagen.
Die Umstellung erfordert, dass gynäkologische Praxen ihre Abrechnungssysteme und Kostenpläne anpassen. Die bisherige Praxis der Analogabrechnungen muss durch klare Ziffernzuordnungen ersetzt werden. Praxismanager und Abrechnungssoftware-Anbieter werden entsprechende Schulungen und Updates bereitstellen müssen. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) informiert Mitglieder über fachspezifische Auswirkungen der GOÄ-Reform.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bei der Umstellung auf die neue GOÄ entstehen Übergangsrisiken: Falsche Ziffernzuordnungen können zu Abrechnungsfehlern führen, die wiederum Regressforderungen von PKV oder Beihilfestellen nach sich ziehen. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Praxen mit eigenem Abrechnungsmanagement Abrechnungsfehler absichern kann.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform Informationen
- PKV-Verband – Neue GOÄ Grundlagen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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