Die neue GOÄ (GOÄ 2025 bzw. neue GOÄ), die nach jahrelangen Verhandlungen in Kraft tritt, bringt für Kardiologen eine erhebliche Neubewertung technischer und interventioneller Leistungen. Im Vergleich zur alten GOÄ von 1996 steigen die Honorare für viele kardiologische Leistungen deutlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue GOÄ modernisiert veraltete Bewertungen technischer Leistungen, was Kardiologen begünstigt
  • Echokardiographie, Herzkatheterprozeduren und Rhythmologie werden neu bewertet
  • Übergangsregelungen sind für laufende Verträge zu beachten

Ausführliche Antwort

Die alte GOÄ von 1996 spiegelte den medizinischen Fortschritt nicht mehr wider: Leistungen wie transthorakale und transösophageale Echokardiographie, Stressechokardiographie oder elektrophysiologische Untersuchungen waren nach der alten Gebührenordnung oft unterbezahlt im Verhältnis zu ihrem tatsächlichen Aufwand. Die neue GOÄ korrigiert diese Schieflage.

Kardiologen profitieren besonders von der Neubewertung technischer Leistungen: Echokardiographie-Untersuchungen erhalten höhere Punktwerte, Herzkatheterprozeduren werden differenzierter abgebildet und interventionelle Eingriffe besser honoriert. Außerdem werden neue Leistungen aufgenommen, die in der alten GOÄ gar nicht existierten, etwa Telekardiologie-Leistungen und bestimmte KI-gestützte Auswertungen.

Für den Übergang gilt: Bestehende Wahlleistungsvereinbarungen und PKV-Verträge beziehen sich auf die alte GOÄ. Nach Einführung der neuen GOÄ müssen alle privatärztlichen Verträge angepasst werden. Die PKV-Verbände haben bereits angekündigt, die neuen Leistungen zu erstatten, es kann aber zu Übergangsfriktionen kommen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Kardiologen mit eigener Privatpraxis oder Liquidationsrecht sollten die neue GOÄ früh studieren und Abrechnungsprozesse anpassen. Ärzteversichert berät Kardiologen zu den Auswirkungen der GOÄ-Reform auf ihre finanzielle Praxis- und Versicherungsplanung.

Quellen und weiterführende Informationen

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