Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird die Privatliquidation in der Notfallmedizin erheblich verändern. Neue Leistungspositionen und veränderte Honorare können Einnahmen steigern oder reduzieren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die neue GOÄ soll die Bewertung technischer Leistungen absenken und ärztlich-intellektuelle Leistungen aufwerten.
  • Notfallmedizinische Leistungen wie Reanimation, Schockraum-Management und Notfall-Sonografie erhalten neue eigenständige Leistungspositionen.
  • Für Notfallmediziner in der Klinik ist die GOÄ-Reform besonders relevant, wenn sie Privatpatienten im Notfalldienst behandeln.

Ausführliche Antwort

Die neue GOÄ, die nach langjährigen Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband in Kraft treten soll, modernisiert das Leistungsverzeichnis grundlegend. Für Notfallmediziner sind besonders die neuen Leistungspositionen für die initiale Notfallversorgung relevant: Das Schockraum-Management als eigenständige Position und die prä- sowie intrahospitale Notfallversorgung werden nach der Reform deutlich besser vergütet.

Die Bewertungsrelationen verschieben sich zugunsten von Gesprächsleistungen und klinischen Basisleistungen. Notfallärzte, die intensiv diagnostische Technik einsetzen (Notfall-Echokardiografie, Notfall-CT), könnten durch die Absenkung technischer Leistungspreise unter Druck geraten. Dagegen steigen die Honorare für zeitintensive Notfallgespräche und komplexe Entscheidungsprozesse.

Die Übergangsphase nach Inkrafttreten der neuen GOÄ wird für Abrechnungsstellen und Software-Anbieter eine erhebliche Umstellungsarbeit bedeuten. Notfallmediziner sollten frühzeitig mit ihren Abrechnungsstellen in Kontakt treten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, die Berufshaftpflicht im Zuge der GOÄ-Reform zu überprüfen. Wenn neue Leistungen hinzukommen, die bislang nicht explizit mitversichert waren, könnte eine Anpassung der Police notwendig sein. Der Haftungsrahmen für Notfallmediziner ist generell hoch, und die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Quellen und weiterführende Informationen

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