Die GOÄ-Reform 2026 bringt für Onkologen gemischte Veränderungen: Neue Ziffern für molekulare Diagnostik und Immuntherapie-Begleitung sollen die Abrechnung zeitgemäßer machen, während komplexe Beratungsleistungen erstmals angemessen honoriert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Neue GOÄ-Ziffern für onkologische Beratungsleistungen und Präzisionsmedizin
  • Telemedizinische Onkologieleistungen erstmals eigenständig abrechenbar
  • Komplexleistungsziffern für Tumorboards und interdisziplinäre Absprachen werden eingeführt

Ausführliche Antwort

Die reformierte GOÄ, deren Einführung 2026 für den Privatbereich geplant ist, wurde von der Bundesärztekammer in enger Abstimmung mit den PKVen überarbeitet. Für Onkologen besonders relevant ist die erstmalige Einführung spezifischer Ziffern für die Begleitung von Tumorpatienten unter immuntherapeutischen oder zielgerichteten Therapien. Diese Leistungen waren in der alten GOÄ von 1996 nicht vorgesehen und wurden bisher durch analoge Abrechnungen abgedeckt, was häufig zu Abrechnungsstreitigkeiten führte.

Tumorboards, die interdisziplinären Fallkonferenzen zur Behandlungsplanung, erhalten eigene Komplexziffern, die den erheblichen Zeitaufwand angemessener honorieren. Telemedizinische Konsultationen für onkologische Patienten können ebenfalls eigenständig nach der neuen GOÄ abgerechnet werden, was die ambulante Betreuung von Fernpatienten erleichtert.

Insgesamt dürfte die neue GOÄ für Onkologen zu Mehreinkünften im Privatpatientenbereich von 10 bis 20 Prozent führen. Gleichzeitig steigen durch die klarere Dokumentationspflicht die Anforderungen an die Patientenakte.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Mit der neuen GOÄ ändert sich möglicherweise auch das Haftungsrisiko bei neuen Abrechnungsziffern. Ärzteversichert informiert Onkologen über die versicherungsrechtlichen Implikationen der GOÄ-Reform und prüft, ob Berufshaftpflichtpolicen alle neuen Leistungen abdecken.

Quellen und weiterführende Informationen

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