Die GOÄ-Reform, die die Gebührenordnung für Ärzte modernisiert und an aktuelle medizinische Leistungserbringung anpasst, bringt für Pathologen bedeutende Änderungen in der Privatliquidation. Viele pathologische Leistungen werden erstmals gesondert und angemessener vergütet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die neue GOÄ soll molekularpathologische Leistungen erstmals in angemessener Höhe berücksichtigen, da diese in der alten GOÄ aus den 1980er-Jahren nicht abgebildet waren
- Digitale Pathologie und telemedizinische Befundübermittlung erhalten in der reformierten GOÄ eigene Leistungsziffern
- Insgesamt wird die Neurpathologie mit einem Honoraranstieg von etwa 30 bis 40 Prozent gegenüber der alten GOÄ rechnen können
Ausführliche Antwort
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen. Die seit 2026 schrittweise eingeführte neue GOÄ ersetzt die veraltete Version von 1996. Für Pathologen bedeutet das insbesondere: Histologische und zytologische Untersuchungen werden neu bewertet, molekularpathologische Techniken wie NGS (Next Generation Sequencing) erhalten erstmals eigene Ziffern, und die digitale Pathologie wird als eigenständiges Leistungsfeld anerkannt.
Die Bundesärztekammer schätzt, dass die Reform für die meisten Fachgruppen zu einer durchschnittlichen Honorarsteigerung von 25 bis 35 Prozent führt. Für Pathologen fällt der Effekt aufgrund der nachholenden Bewertung moderner Techniken überdurchschnittlich aus. Allerdings erhöht sich im Gegenzug die Dokumentationsanforderung, da die neuen Ziffern detailliertere Leistungsnachweise erfordern.
Worauf Pathologen bei der GOÄ-Umstellung besonders achten sollten
Die Umstellung auf die neue GOÄ erfordert eine Anpassung der Praxissoftware und der Abrechnungsroutinen. Ärzteversichert empfiehlt, frühzeitig Schulungen zu besuchen und die neue GOÄ gemeinsam mit einem spezialisierten Steuerberater auf steuerliche Implikationen zu prüfen, da höhere Einnahmen auch höhere Steuern bedeuten können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform und neue Ziffern
- KBV – Abrechnung und GOÄ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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