Die GOÄ-Reform wird die Radiologie besonders stark betreffen, da bildgebende Leistungen nach der neuen Systematik neu bewertet werden. Radiologen müssen sich auf erhebliche Honorarveränderungen einstellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Technische Leistungen wie CT und MRT werden in der neuen GOÄ nach dem Prinzip "Technik minus Degression" neu bewertet, was zu Preissenkungen führen kann.
  • Ärztlich-intellektuelle Leistungen wie Befundung und ärztliches Gespräch werden aufgewertet.
  • Die Übergangsphase erfordert eine Überprüfung aller Honorarvereinbarungen mit Privatpatienten.

Ausführliche Antwort

Radiologen sind eine der Fachrichtungen mit dem höchsten Privatpatienten-Anteil. Viele radiologische Leistungen werden nahezu ausschließlich nach GOÄ abgerechnet, weil sie im EBM kaum ausreichend vergütet werden. Wenn die neue GOÄ die technischen Gebühren für CT, MRT und Röntgen senkt, trifft das radiologische Praxen unmittelbar.

Konkret: Die aktuelle GOÄ-Ziffer für ein MRT des Schädels (Nr. 5700) wird in der neuen GOÄ nach einem technischen Kostenmodell neu bewertet, das die gestiegene Geräteverfügbarkeit und gesunkenen Stückkosten berücksichtigt. Experten schätzen, dass technische Leistungen in der Radiologie im Schnitt 5 bis 15 Prozent günstiger werden.

Demgegenüber steigen die Bewertungen für Befundungsgespräche und die ärztliche Dokumentation. Radiologen, die bislang kaum Gesprächsleistungen abgerechnet haben, können durch die neue GOÄ neue Honorarpositionen erschließen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, die GOÄ-Reform als Anlass zu nutzen, ihre Praxisfinanzen neu zu kalkulieren. Wenn technische Honorare sinken, müssen Abschreibungen und Geräteinvestitionen kritisch überprüft werden. Gleichzeitig sollten bestehende Berufshaftpflicht-Deckungssummen überprüft werden, da neue Leistungspositionen neue Haftungsrisiken schaffen können.

Quellen und weiterführende Informationen

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