Die GOÄ-Reform, die ab 2025 schrittweise in Kraft tritt, verändert die Vergütung unfallchirurgischer Privatleistungen grundlegend. Viele operative Leistungen werden deutlich besser honoriert als in der bisherigen GOÄ von 1982, während einige Beratungsleistungen relativ an Wert verlieren. Unfallchirurgen, die viele Privatpatienten behandeln, sollten die neuen Leistungspositionen frühzeitig kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die neue GOÄ erhöht operative Leistungen durchschnittlich um 40 bis 60 Prozent gegenüber der alten GOÄ
- Neue Leistungspositionen für minimal-invasive Eingriffe und arthroskopische Operationen wurden eingeführt
- Der frühere Steigerungsfaktor entfällt; stattdessen gibt es feste Leistungsbewertungen mit definierten Zu- und Abschlägen
Ausführliche Antwort
Die neue GOÄ basiert auf dem Prinzip der einheitlichen Leistungsbewertung ohne Steigerungsfaktoren. Bisher konnten Ärzte ihre Leistungen mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, was erheblichen Gestaltungsspielraum bot. Die neue GOÄ setzt feste Preise, ergänzt durch strukturierte Zu- und Abschläge für besondere Qualifikationen oder Schwierigkeitsgrade. Für Unfallchirurgen bedeutet das mehr Planbarkeit, aber weniger Flexibilität bei der Liquidation.
Konkret profitieren Unfallchirurgen von neuen Positionen für arthroskopische Eingriffe an Knie, Schulter und Sprunggelenk, die in der alten GOÄ nicht eigenständig abgebildet waren. Endoprothetische Eingriffe werden mit deutlich höheren Grundbeträgen bewertet. Minimal-invasive Verfahren erhalten erstmals eigene Leistungsziffern, was die Abrechnung moderner Operationstechniken erleichtert. Nachsorgeleistungen wie Wundkontrolle und Verbandwechsel werden hingegen nur leicht aufgewertet.
Für Belegärzte mit unfallchirurgischer Tätigkeit in privaten Kliniken oder Belegbetten sind die neuen Regelungen zur Kooperationsabrechnung besonders relevant: Die gemeinsame Abrechnung mehrerer Ärzte bei komplexen Eingriffen ist jetzt transparenter geregelt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Unfallchirurgen sollten die neuen GOÄ-Positionen für ihre häufigsten Eingriffe konkret mit den bisherigen Werten vergleichen und ihre Abrechnungssoftware zeitgerecht aktualisieren. Ärzteversichert empfiehlt, gleichzeitig die Berufshaftpflichtversicherung zu überprüfen, da neue Leistungspositionen und erweiterte Operationsspektren oft eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfordern.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Reform
- Bundesgesundheitsministerium – Privatärztliche Vergütung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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