Für Ärzte in Teilzeit, die zusätzlich Elternzeit nehmen, summieren sich Rentenlücken aus beiden Phasen. Das Versorgungswerk berücksichtigt die Elternzeit unterschiedlich je nach Satzung, und die gesetzliche Rentenversicherung schreibt Kindererziehungszeiten gut.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pro Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit in der gesetzlichen RV gutgeschrieben (bei Ärzten oft ohne Wirkung)
  • Versorgungswerke behandeln Elternzeit unterschiedlich: manche schreiben Beiträge fort, andere nicht
  • Elternzeit in Teilzeit verlängert die Beitragsunterbrechung und vertieft die Rentenlücke

Ausführliche Antwort

Die meisten Ärzte sind über das berufsständische Versorgungswerk abgesichert und zahlen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Kindererziehungszeiten der gesetzlichen RV kommen ihnen daher nur dann zugute, wenn sie zusätzlich in die GRV eingezahlt haben. Dies ist bei Ärztinnen und Ärzten, die ausschließlich Kassenmitglieder im Versorgungswerk sind, in der Regel nicht der Fall.

Die Versorgungswerke regeln Elternzeiten unterschiedlich: Einige Kammern ermöglichen beitragsfreie Mitgliedschaft während der Elternzeit, andere sehen Mindestsätze vor. Während der Elternzeit ohne Versorgungswerkbeitrag wachsen die späteren Rentenansprüche nicht. Bei einer 12-monatigen Elternzeit kann das den Rentenanspruch um 200 bis 400 Euro monatlich im Alter reduzieren.

Ärzten in Teilzeit, die bereits vor der Elternzeit weniger eingezahlt haben, droht eine Doppelwirkung: Die Teilzeitjahre bringen weniger Ansprüche, die Elternzeit kommt noch hinzu. Eine freiwillige Weiterversicherung im Versorgungswerk während der Elternzeit zu reduzierten Sätzen kann die Lücke verkleinern.

Worauf Ärzte in Teilzeit besonders achten sollten

Die Rentenlücke aus Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung sollte frühzeitig quantifiziert werden. Ärzteversichert hilft Ärztinnen und Ärzten in Teilzeit, die Versorgungslücke zu berechnen und geeignete Ergänzungsprodukte zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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