Elternzeit hat spürbare Auswirkungen auf die spätere Rentenerwartung von Assistenzärzten: Während der Elternzeit fließen keine oder reduzierte Beiträge in das ärztliche Versorgungswerk, was die Rentenanwartschaft senkt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für jeden Elternzeitmonat fehlt ein Versorgungswerksbeitrag, was die spätere Rente dauerhaft mindert
- Nach der Geburt werden für bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeiten im Versorgungswerk angerechnet (je nach Satzung)
- Freiwillige Mehrbeiträge während oder nach der Elternzeit können die Lücke schließen
Ausführliche Antwort
Assistenzärzte, die nach der Approbation von der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) befreit sind und ins ärztliche Versorgungswerk einzahlen, verlieren während der Elternzeit Beitragsmonate. Bei 12 Monaten Elternzeit und einem üblichen Versorgungswerksbeitrag von 750 Euro monatlich (Assistenzarzt) fehlen 9.000 Euro an Einzahlungen. Bei einer Rendite von 4 % über 30 Jahre entspricht das einem Rentenverlust von ca. 40 bis 50 Euro monatlich.
Viele ärztliche Versorgungswerke rechnen Kindererziehungszeiten auf die Rentenanwartschaft an, vergleichbar mit der DRV (§ 56 SGB VI). Die genaue Anrechnung hängt von der Satzung des jeweiligen Landesversorgungswerks ab und variiert erheblich: Manche Werke rechnen 3 Jahre pro Kind an, andere nur 12 Monate.
Assistenzärzte können die Beitragslücke durch freiwillige Mehrbeiträge nach der Rückkehr in den Beruf schließen. Alternativ ermöglicht eine private Rentenversicherung (z. B. Rürup-Rente) den Ausgleich steuerlich begünstigt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Assistenzärztinnen und -ärzte sollten die Satzung ihres Versorgungswerks zur Elternzeit-Anrechnung kennen und bei langen Elternzeiten eine Hochrechnung der Rentenlücke erstellen lassen. Ärzteversichert unterstützt bei der Berechnung und zeigt auf, welche Maßnahmen die Rentenerwartung wieder auf das Ausgangsniveau bringen.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 56 SGB VI – Kindererziehungszeiten in der DRV – Gesetze im Internet
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke der Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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