Elternzeit kann für Chefärzte erhebliche Auswirkungen auf die Rentenansprüche beim berufsständischen Versorgungswerk haben. Da in dieser Zeit keine Beiträge auf Basis des Chefarztgehalts eingezahlt werden, entstehen Lücken, die sich später in einer niedrigeren Versorgungsrente niederschlagen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Während der Elternzeit werden keine Versorgungswerkbeiträge auf das volle Chefarztgehalt gezahlt
- Kindererziehungszeiten werden im Versorgungswerk in der Regel nur begrenzt anerkannt, anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Freiwillige Mehrzahlungen ins Versorgungswerk können Lücken ausgleichen
Ausführliche Antwort
Chefärzte sind in der Regel ausschließlich Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer. Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten in den meisten Versorgungswerken nicht oder nur sehr begrenzt rentenrechtlich anerkannt. Das bedeutet: Jedes Jahr Elternzeit führt zu einem dauerhaften Rentenabschlag im Versorgungswerk.
Die Höhe des Abschlags hängt vom individuellen Versorgungswerk und von der Anzahl der Elternzeitmonate ab. Bei einem Jahresbeitrag von rund 15.000 Euro (bei einem Chefarzt mit 150.000 Euro Bruttogehalt) ergibt sich für jedes Jahr Elternzeit eine entsprechende Rentenlücke. Über die gesamte Erwerbsbiografie summiert sich das bei zwei Jahren Elternzeit auf eine monatliche Rentenminderung von schätzungsweise 100 bis 300 Euro.
Chefärzte, die in Elternzeit gehen, können während dieser Zeit freiwillig Beiträge ins Versorgungswerk einzahlen und damit die Lücken schließen. Die genauen Konditionen unterscheiden sich von Werk zu Werk. Außerdem empfiehlt sich eine Überprüfung der Berufsunfähigkeitsabsicherung, da diese während der Elternzeit ggf. angepasst werden muss.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Chefärzte in Elternzeit sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrem Versorgungswerk suchen und die Möglichkeit freiwilliger Beiträge prüfen. Ärzteversichert berät Mediziner in allen Karrierephasen, auch während der Elternzeit, zur optimalen Absicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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