Die Niederlassung als Neurologe ist wirtschaftlich attraktiv, erfordert aber realistische Erwartungen bezüglich der Anlaufzeit und der EBM-Honorarstruktur. Neurologen behandeln ein breites Spektrum an Erkrankungen, von Kopfschmerzen über Epilepsie bis zu neurodegenerativen Erkrankungen, was eine stabile und wachsende Patientennachfrage sicherstellt. Herausfordernd sind der Aufwand für Elektrodiagnostik (EEG, EMG, NLG) und die zunehmende Komplexität der Behandlungsfälle.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Niedergelassene Neurologen erwirtschaften laut KBV-Honorarstatistik einen durchschnittlichen Jahresüberschuss von 150.000 bis 220.000 Euro
- Hohe Gerätekosten für Elektrodiagnostik und Neuroimaging erfordern ausreichende Investitionsplanung
- Selektivverträge und IGeL-Leistungen (z. B. Schlafdiagnostik, Botox bei Migräne) können das Honorar signifikant ergänzen
Ausführliche Antwort
Neurologische Praxen erzielen ihren Honoraranteil überwiegend aus Grundpauschalen, Gesprächsleistungen, Elektrodiagnostik (EEG, EMG, Nervenleitgeschwindigkeitsmessung) und DMP-Leistungen (z. B. für Epilepsiepatienten). Die EBM-Vergütung für elektrodiagnostische Leistungen ist relativ gut: Ein EEG nach EBM Nr. 16310 wird mit ca. 53 Euro bewertet, eine EMG-Untersuchung mit 50 bis 80 Euro je Muskel.
Die Investitionskosten für die Gründung einer neurologischen Praxis liegen bei 150.000 bis 300.000 Euro für Elektrodiagnostikgeräte, Behandlungsräume und IT. Gemeinschaftspraxen verteilen diese Kosten auf mehrere Partner, was das individuelle Risiko senkt.
IGeL-Leistungen wie die ambulante Schlaflabor-Polygraphie (für Schlafapnoe-Diagnostik) oder die Botulinumtoxin-Behandlung bei chronischer Migräne erzielen nach GOÄ höhere Deckungsbeiträge als GKV-Leistungen. Eine Praxis mit 10 bis 15 Prozent Privatanteil kann damit den Jahresüberschuss um 20.000 bis 40.000 Euro steigern.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Neurologen in der Niederlassung, die Berufshaftpflichtversicherung auf Einschluss invasiver diagnostischer Verfahren (Lumbalpunktion) sowie der Botulinum-Behandlung zu prüfen. Außerdem sollte die Inventarversicherung die hochpreisigen Elektrodiagnostikgeräte auf Neuwertbasis erfassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Deutsche Gesellschaft für Neurologie
- KBV – Honorarstatistik
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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