Das Elterngeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, wobei Einmalzahlungen, Boni und Sonderzahlungen separat behandelt werden. Für Ärzte mit variablem Einkommen durch Bereitschaftsdienste und Privatambulanz gibt es spezifische Optimierungsmöglichkeiten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des relevanten Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld)
  • Für Ärzte mit hohem Einkommen ist das Elterngeld auf 1.800 Euro gedeckelt; die Einkommensersatzfunktion ist daher begrenzt
  • Durch Stundenreduzierung auf 30 Stunden wöchentlich oder durch strategische Wahl des Bemessungszeitraums lässt sich der Elterngeldanspruch teils erhöhen

Ausführliche Antwort

Ärzte mit einem Bruttoeinkommen über 100.000 Euro im Jahr stehen vor einer typischen Herausforderung: Das Elterngeld deckt nur einen Bruchteil des tatsächlichen Einkommensausfalls. Der gesetzliche Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld) oder 3.600 Euro (ElterngeldPlus) ist für gut verdienende Ärzte keine vollständige Absicherung.

Optimierungsmöglichkeiten bestehen in der Wahl des Bemessungszeitraums: Wenn das Einkommen im Jahr vor der Geburt durch lange Krankheit, Elternzeit oder reduzierte Dienste niedriger war, kann der Durchschnitt mit dem Vorjahr verglichen werden. Außerdem sollten Ärzte prüfen, ob eine Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus (zwei ElterngeldPlus-Monate entsprechen einem Basismonat) die bessere Option ist. Eine lückenlose Krankentagegeld-Versicherung sollte den Einkommensausfall ergänzend absichern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte sollten den Elterngeldbezug rechtzeitig mit der Berechnung der eigenen Absicherungslücke verknüpfen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zum Elterngeld-Bezug ein Krankentagegeld oder eine Praxisausfallversicherung zu prüfen, die den Resteinkommensausfall auffängt.

Quellen und weiterführende Informationen

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