Ärzte mit Kindern stehen vor der Herausforderung, Praxisbetrieb und Familienleben zu vereinbaren. Betriebliche Kinderbetreuungsangebote, Elternzeit-Regelungen und steuerliche Entlastungen helfen dabei, beide Rollen erfolgreich auszufüllen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitgeber können bis zu 600 Euro monatlich für Kinderbetreuung steuerfrei zuschüssen (§ 3 Nr. 33 EStG)
  • Niedergelassene Ärzte können Kinderbetreuungskosten teilweise als Betriebsausgaben geltend machen
  • Elternzeit für angestellte Ärzte nach BEEG: bis zu drei Jahre, Teilzeit ab dem 2. Lebensmonat möglich

Ausführliche Antwort

Für angestellte Ärzte und MFA gilt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): Elternzeit kann bis zu drei Jahre nach der Geburt in Anspruch genommen werden, auch in Teilzeit. Der Arbeitgeber (Klinik) ist verpflichtet, den Arbeitsplatz für die Dauer der Elternzeit freizuhalten. Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt (bei Partnerbeteiligung) und beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettolohns, maximal 1.800 Euro monatlich.

Niedergelassene Ärzte als Praxisinhaber können Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen: Für Kinder unter 14 Jahren sind zwei Drittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wer seinen MFA-Mitarbeiterinnen einen Zuschuss zu betrieblichen Kita-Plätzen zahlt, kann dies steuerfrei bis 600 Euro monatlich als Betriebsausgabe absetzen (§ 3 Nr. 33 EStG).

Praxen, die familienfreundliche Arbeitszeiten anbieten, profitieren durch höhere Mitarbeiterbindung und bessere Rekrutierungschancen. Flexible Teilzeitmodelle, Homeoffice für administrative Tätigkeiten und die Möglichkeit, kurzfristig bei Kranksein des Kindes zu Hause zu bleiben, sind für MFA zunehmend wichtige Kriterien bei der Arbeitgeberwahl.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Niedergelassene Ärzte in Elternzeit brauchen eine Vertretungsarzt-Lösung und sollten prüfen, ob die Praxisversicherungen auch während der Vertretungszeit vollständig greifen. Ärzteversichert unterstützt Praxisinhaber in Elternzeit bei der Überprüfung und Anpassung ihres Versicherungsschutzes.

Quellen und weiterführende Informationen

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