Ärzte, insbesondere niedergelassene oder Klinikleitende, sollten ihr Testament mit Blick auf Praxisvermögen, Versorgungswerk-Ansprüche und Gesellschafteranteile sorgfältig gestalten. Ein handschriftliches Testament reicht oft nicht aus.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxisbetrieb und Zulassung können nicht einfach vererbt werden, Nachfolgeregelung notwendig
  • Versorgungswerk-Ansprüche folgen eigenen Regelungen, die vom allgemeinen Erbrecht abweichen können
  • Notarielles Testament mit ärztlichem Vermögensprofil ist empfehlenswert

Ausführliche Antwort

Ein Kassenarzt-Zulassung ist höchstpersönlich und erlischt mit dem Tod. Damit der Praxisbetrieb nicht sofort eingestellt werden muss, sollte im Vorfeld eine Nachfolgeregelung oder eine Vertretungsregelung mit einem Kollegen vereinbart werden. Praxisgegenstände, Inventar und der Patientenstamm können im Rahmen einer Praxisübergabe vererbt oder verkauft werden, setzen aber eine rechtzeitige vertragliche Gestaltung voraus.

Versorgungswerk-Ansprüche unterliegen dem Satzungsrecht des jeweiligen Versorgungswerkes. In vielen Satzungen sind Witwen- und Waisenrenten vorgesehen, die direkt an den hinterbliebenen Ehepartner oder die Kinder ausgezahlt werden, ohne den Nachlass zu durchlaufen. Wer unverheiratet lebt oder seinen Partner nicht standesmäßig absichern kann, sollte eine private Hinterbliebenenversicherung (Risikolebensversicherung) abschließen.

Das Testament sollte alle relevanten Vermögenswerte berücksichtigen: Praxisanteile, Gesellschaftsverträge (bei BAG oder MVZ), Immobilien, Depots und Versicherungsverträge mit Todesfallleistung. Bei komplexen Vermögensstrukturen ist ein notarielles Testament unerlässlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte mit eigenem Praxisbetrieb sollten Testament und Notfallkoffer (Vertretungsregelung, Vollmachten, Bankzugänge) zeitnah erstellen. Ärzteversichert empfiehlt, parallel eine ausreichende Risikolebensversicherung abzuschließen, die Hinterbliebene finanziell absichert, bis der Nachlass geregelt ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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