Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für jeden approbierten Arzt, der in Deutschland ärztlich tätig ist, Pflicht. Die Ärztekammer übernimmt berufsrechtliche Aufgaben, kontrolliert die Einhaltung der Berufsordnung und bietet zahlreiche Serviceleistungen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer bei Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Deutschland
- Beitrag richtet sich nach dem ärztlichen Einkommen, liegt typischerweise zwischen 300 und 1.200 Euro jährlich
- Kammerwechsel bei Umzug in ein anderes Bundesland ist erforderlich und innerhalb von sechs Wochen anzumelden
Ausführliche Antwort
Jede Ärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Pflichtmitglied wird man automatisch mit Beginn der ärztlichen Berufstätigkeit nach Approbationserhalt in dem Bundesland, in dem man tätig ist. Die Mitgliedschaft kostet je nach Kammer und Einkommenshöhe zwischen 300 und 1.200 Euro im Jahr.
Die Ärztekammer verwaltet das ärztliche Berufsrecht, führt das Ärzteregister und erteilt oder entzieht Facharzttitel. Sie betreibt Fortbildungsprogramme (CME-Punkte für ärztliche Fortbildungspflicht) und unterhält Schlichtungsstellen für Behandlungsfehlerverdachtsfälle. Die Kammer ist außerdem zuständige Behörde für das Ruhen oder den Widerruf der Approbation.
Wer seinen Kammerbezirk wechselt (Umzug in anderes Bundesland, Stellenwechsel), muss sich in der neuen Kammer anmelden und aus der alten abmelden. Versäumnisse können zu Doppelbeiträgen führen. Auch das Versorgungswerk ist an die Kammermitgliedschaft geknüpft: Bei Kammerwechsel ist die neue Versorgungswerks-Mitgliedschaft separat anzumelden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Kammerpflicht gilt auch für Ärzte, die nur geringfügig ärztlich tätig sind (z.B. Gutachtereinsätze neben einem Nicht-Arzt-Hauptberuf). Ärzteversichert klärt für Ärzte in ungewöhnlichen Beschäftigungsverhältnissen, welche Kammer- und Versicherungspflichten bestehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Aufgaben und Organisation der Ärztekammern
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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