Sobald ein Arzt zur beschuldigten Person in einem Ermittlungsverfahren wird, gilt dasselbe wie für jeden anderen Beschuldigten: kein Aussagen ohne Anwalt, Akteneinsicht beantragen, parallel Berufshaftpflichtversicherer informieren. Die Parallelvorgänge in Straf-, Zivil- und Berufsrecht müssen koordiniert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sofort Rechtsanwalt mandatieren, keinerlei Aussagen ohne anwaltliche Vorbereitung
  • Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich informieren, da diese für zivilrechtliche Ansprüche zuständig ist
  • Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten des Strafverteidigers

Ausführliche Antwort

Wenn ein Arzt in einer Beschuldigtenbelehrung informiert wird, dass Ermittlungen gegen ihn laufen, beginnt eine belastende Phase mit mehreren parallelen Verfahren. Im Strafverfahren gilt das Schweigerecht absolut: Keine Aussage ohne vorherige Beratung durch einen Strafverteidiger. Jede Aussage ohne anwaltliche Vorbereitung kann das Verfahren massiv belasten.

Parallel zur strafrechtlichen Seite können Patienten oder Angehörige zivilrechtliche Schadensersatzklagen einreichen. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung zuständig: Sie übernimmt die zivilrechtliche Verteidigung und zahlt im Schadensfall Schadensersatz und Schmerzensgeld bis zur vereinbarten Deckungssumme. Der Arzt sollte seinen Versicherer unverzüglich und umfassend informieren, auch wenn der Fall noch nicht klar ist.

Das berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer kann unabhängig vom Strafverfahren eingeleitet werden. Ein auf Medizinrecht spezialisierter Anwalt koordiniert idealerweise alle drei Verfahren und stellt sicher, dass Aussagen in einem Verfahren nicht Nachteile in einem anderen verursachen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ohne Straf-Rechtsschutzversicherung trägt der Arzt alle Verteidigerkosten selbst, was schnell 20.000 bis 100.000 Euro betragen kann. Ärzteversichert berät Ärzte zu Rechtsschutzversicherungen, die Strafverteidigung, Berufsrechtsschutz und Schadensersatzverteidigung vollständig abdecken.

Quellen und weiterführende Informationen

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