Im Ruhestand hängt die finanzielle Sicherheit davon ab, wie das angesammelte Kapital strukturiert abgerufen wird. Ärzte mit Versorgungswerk-Rente, privatem Kapitalvermögen und ggf. Immobilienbesitz stehen vor der Aufgabe, Entnahmeraten, Steuerlast und Langlebigkeitsrisiko in Einklang zu bringen. Ein durchdachter Auszahlungsplan vermeidet Vermögensverzehr in der falschen Reihenfolge.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Reihenfolge des Kapitalabrufs (steuerfreies Kapital zuerst, steuerpflichtiges zuletzt) optimiert die Nettorendite im Ruhestand
- Das Langlebigkeitsrisiko sollte durch eine lebenslange Rentenzahlung (Versorgungswerk) als Basis abgesichert sein
- Entnahmeraten von 3 bis 4 Prozent des Portfoliowertes jährlich gelten als nachhaltig für ein 30-jähriges Ruhestandsbudget
Ausführliche Antwort
Ärzte im Ruhestand haben häufig mehrere Einkommensquellen: Versorgungswerk-Rente, Kapitalerträge aus Wertpapierdepots, Mieteinnahmen und ggf. eine gesetzliche Rente aus früherer angestellter Tätigkeit. Die Steuerbelastung dieser Einkommensquellen ist unterschiedlich: Versorgungswerk-Renten werden wie Leibrenten besteuert, Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent, Mieteinnahmen unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
Ein optimierter Auszahlungsplan nutzt zunächst Kapital aus voll besteuerten Quellen (gesetzliche oder Versorgungswerk-Rente), um den persönlichen Steuersatz zu belegen, und nimmt weitere Entnahmen aus Quellen mit günstigerer Steuerquote. Kapital in Rürup-Rentenverträgen oder anderen nachgelagert besteuerten Produkten sollte entsprechend der Renteneintrittsphase abgerufen werden.
Die 4-Prozent-Entnahmeregel besagt, dass ein Depot statistisch 30 Jahre lang trägt, wenn jährlich 4 Prozent des Anfangswertes entnommen werden. Bei einem Depot von 1 Million Euro entspricht das 40.000 Euro jährlich. In Kombination mit Versorgungswerk-Rente und Mieteinnahmen ergibt sich für die meisten Ärzte eine komfortable Ruhestandssituation.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten im Übergang in den Ruhestand, mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Renteneintritt einen Finanzplan für die Entnahmephase zu erstellen. Dabei sollten Pflegekosten und steigende Gesundheitsausgaben im Alter einkalkuliert werden. Eine Pflegetagegeldversicherung kann die Versorgungswerk-Rente sinnvoll ergänzen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesfinanzministerium – Besteuerung von Renten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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