Das ärztliche Berufsgericht ist ein berufsständisches Gericht, das Verstöße gegen die Berufsordnung der Ärztekammer ahndet. Ärzte, gegen die ein Berufsgerichtsverfahren eingeleitet wird, sollten sofort rechtlichen Beistand suchen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Berufsgericht kann Rügen, Verweise, Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder das Ruhen der Approbation verhängen.
- Verfahren werden häufig nach Patientenbeschwerden, Anzeigen durch Kollegen oder nach staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingeleitet.
- Die Verjährungsfrist für berufsrechtliche Vergehen beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre je nach Landesrecht.
Ausführliche Antwort
Berufsgerichtliche Verfahren gegen Ärzte werden durch die zuständige Landesärztekammer eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht auf eine Verletzung der Berufsordnung besteht. Häufige Anlässe sind Dokumentationsmängel, Verletzung der Schweigepflicht, unzulässige Werbung oder unkollegiales Verhalten. Der beschuldigte Arzt erhält zunächst eine Anhörungsmöglichkeit.
Das Verfahren gliedert sich in eine Voruntersuchung durch den Ermittlungsführer der Ärztekammer und dann ggf. in ein förmliches Berufsgerichtsverfahren. Ärzte haben das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Besonders wichtig ist es, keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu machen, da Einlassungen verwendet werden können.
Die schwerste Sanktion ist das Ruhen der Approbation oder die berufsgerichtliche Empfehlung zur Approbationsentziehung, die dann die zuständige Behörde ausspricht. Selbst eine Rüge als mildeste Sanktion kann die Reputation beeinflussen und sollte daher ernsthaft genommen werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, im Fall eines Berufsgerichtsverfahrens zu prüfen, ob die bestehende Rechtsschutzversicherung auch berufsrechtliche Verfahren abdeckt. Nicht alle Standard-Rechtsschutzpolicen enthalten diesen Baustein. Eine spezialisierte Ärzte-Rechtsschutzversicherung schließt diese Lücke und übernimmt Anwaltskosten ab dem ersten Euro.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Berufsordnung und Berufsrecht
- GDV – Rechtsschutzversicherung für Freiberufler
- Bundesministerium für Gesundheit – Approbationsordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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