Die Betriebshaftpflichtversicherung einer Arztpraxis sichert Schäden ab, die Patienten, Besucher oder Dritte im Praxisbetrieb erleiden, die nicht aus der unmittelbaren ärztlichen Behandlung resultieren. Erweiterungen des Standardschutzes sind für bestimmte Tätigkeiten unverzichtbar.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden im Praxisbetrieb, die nicht durch die Berufshaftpflicht abgedeckt sind
- Erweiterungen sind notwendig für Labortätigkeiten, Heimbesuche, Hausnotruf-Systeme und Einsatz von Mitarbeitern bei Patienten
- Deckungssummen von mindestens 3 Millionen Euro Personenschäden und 1 Million Euro Sachschäden sind empfehlenswert
Ausführliche Antwort
Die Betriebshaftpflicht ist von der Berufshaftpflicht zu unterscheiden: Letztere deckt Behandlungsfehler, Erstere deckt allgemeine Betriebsrisiken wie Sturz eines Patienten im Wartezimmer, Schäden durch Praxismitarbeiter oder Schäden durch defekte Praxisausstattung. Ohne Betriebshaftpflicht haftet der Arzt persönlich für solche Schäden.
Erweiterungen sind erforderlich, wenn die Praxis über das übliche Spektrum hinausgeht: Praxen mit eigenem Labor benötigen eine Produkthaftpflicht-Erweiterung für Laborfehler, die Patientenschäden verursachen. Ärzte, die Hausbesuche durchführen, brauchen eine Erweiterung des Versicherungsschutzes außerhalb der Praxisräume. Praxen, die Hausnotruf-Systeme betreiben oder Pflegeleistungen erbringen, benötigen spezifische Klauseln.
Deckungssummen: Standard sind 3 Millionen Euro für Personen- und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden je Schadenereignis. Bei großen Praxen mit vielen Mitarbeitern oder hohem Patientenaufkommen sollten höhere Deckungssummen vereinbart werden. Wichtig ist auch die Jahreshöchstleistung, die bei mehreren Schadenereignissen im Jahr nicht unterschritten werden darf.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die ihre Praxis erweitern, neue Leistungen anbieten oder Mitarbeiter einstellen, müssen prüfen, ob die bestehende Betriebshaftpflicht diese Änderungen abdeckt. Ärzteversichert empfiehlt, nach jeder wesentlichen Praxisänderung eine Überprüfung der Betriebshaftpflicht vorzunehmen und Deckungslücken proaktiv zu schließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebshaftpflichtversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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