Augenleiden gehören zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Ärzten, da viele feinmotorische und diagnostische Tätigkeiten eine uneingeschränkte Sehfähigkeit erfordern. Chirurgen, Augenärzte und Mikrobiologen sind besonders betroffen. Eine BU-Versicherung, die speziell auf ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet ist, sollte Augenleiden explizit als Leistungsauslöser einschließen und die konkrete Berufsunfähigkeit für den ausgeübten Arztberuf prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BU-Policen für Ärzte sollten eine arztspezifische Berufsunfähigkeitsdefinition enthalten, die auf den tatsächlich ausgeübten Fachbereich abstellt
- Myopie, Makuladegeneration, Katarakt und Glaukom sind häufige versicherte Augenerkrankungen, die zur Leistungspflicht führen können
- Vorerkrankungen am Auge können zu Risikoausschlüssen oder Beitragszuschlägen führen und müssen in der Gesundheitsprüfung korrekt angegeben werden
Ausführliche Antwort
Bei der Beantragung einer BU-Versicherung werden Augenerkrankungen im Rahmen der Gesundheitsprüfung abgefragt. Wer eine bekannte Kurzsichtigkeit oder eine frühere Augenoperation (z. B. Lasik) hat, muss dies vollständig angeben. Fehler oder Unvollständigkeiten können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrages wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung führen.
Im Leistungsfall prüft der Versicherer, ob der Arzt tatsächlich zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf in zumutbarer Weise auszuüben. Bei Ärzten mit feinmotorischen Tätigkeiten (Chirurgie, Ophthalmologie, Mikrochirurgie) kann bereits eine moderate Sehverschlechterung die Berufsunfähigkeit begründen, ohne dass abstrakte Verweisungsmöglichkeiten bestehen.
Ärzte, die bereits ein bekanntes Augenproblem haben, sollten gezielt nach Tarifen suchen, die entweder kein Ausschlussklausel für das Auge enthalten oder die einen Risikoausschluss mit einer Öffnungsklausel nach Gesundung verbinden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte mit vorbestehenden Augenerkrankungen sollten vor dem Abschluss einer BU-Versicherung eine anonyme Risikovoranfrage stellen lassen. Ärzteversichert führt diese Voranfragen bei mehreren Versicherern durch und präsentiert die besten verfügbaren Konditionen, ohne dass eine Antragsablehnung in der Versicherungswirtschaft gespeichert wird.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Bundesärztekammer – Gesundheit von Ärzten
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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