Handverletzungen stellen für Chirurgen eines der bedeutendsten Berufsunfähigkeitsrisiken dar. Eine eingeschränkte Handfunktion kann die Operationsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen, auch wenn alle anderen ärztlichen Tätigkeiten noch ausgeübt werden könnten. Gute BU-Tarife stellen auf die konkrete operative Tätigkeit des Chirurgen ab und leisten bereits bei 50-prozentiger Einschränkung dieser spezifischen Tätigkeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • BU-Versicherungen mit echter Berufsklausel leisten bei Einschränkung der operativen Chirurgentätigkeit, unabhängig davon, ob der Arzt noch andere Tätigkeiten ausüben könnte
  • Ausschlussklauseln für Hände oder Gelenke in älteren Tarifen können den Schutz bei Handverletzungen vollständig aufheben
  • Steigende Berufshaftpflicht-Prämien nach Tremor oder Handproblemen können das BU-Risiko indirekt erhöhen

Ausführliche Antwort

Für Chirurgen ist der Tarifvergleich bei der BU besonders wichtig: Ein Tarif, der auf den „zuletzt ausgeübten Beruf des Chirurgen" abstellt und dabei die spezifische operative Tätigkeit als Maßstab anlegt, ist deutlich wertvoller als ein Tarif, der auf den allgemeinen Arztberuf verweist. Letzterer könnte argumentieren, dass der Chirurg noch als Allgemeinmediziner oder Gutachter tätig sein könnte, und die Leistung verweigern.

Handverletzungen umfassen Sehnenrisse, Nervenläsionen, Arthritis, Karpaltunnelsyndrom oder chronische Überlastungsschäden. Studien zufolge sind Handbeschwerden bei Chirurgen, insbesondere bei minimalinvasiver und robotergestützter Chirurgie, weit verbreitet. Ein Karpaltunnelsyndrom allein macht noch nicht berufsunfähig, kann aber bei fortschreitendem Verlauf oder bei gleichzeitigen Einschränkungen der Feinfühligkeit die Operationsfähigkeit endgültig beeinträchtigen.

Bei Abschluss eines neuen BU-Vertrags sollten Chirurgen bestehende Vorerkrankungen der Hände, Arme und Gelenke vollständig angeben. Versicherungen können dann Ausschlüsse setzen oder Risikoaufschläge verlangen, aber auch ohne Ausschluss anbieten. Eine anonyme Voranfrage klärt die Marktsituation vorab.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, bestehende BU-Verträge auf ihre Berufsklausel und etwaige Ausschlüsse für Hände und Gelenke hin zu prüfen. Sind solche Ausschlüsse vorhanden, sollte geprüft werden, ob neuere Tarife ohne Ausschlüsse erhältlich sind, gegebenenfalls nach einer anonymen Risikovoranfrage.

Quellen und weiterführende Informationen

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